Chemie & Life Sciences

REACH: EU-Kommission veröffentlicht Review

VCI begrüßt Kontinuität bei Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung

26.03.2013 -

Rund fünf Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Chemikalienverordnung REACh hat die EU-Kommission Anfang Februar ihren Bericht über Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung vorgelegt. Insgesamt kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass REACh gut funktioniert und alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt überprüfbaren Zielsetzungen erfüllt sind. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass zwar einige Anpassungen erforderlich sind, aber keine größere Überarbeitung nötig ist.

Die Verwendung von Chemikalien in Europa sei erheblich sicherer geworden, seit die REACh-Verordnung in Kraft getreten ist. Durch leichteren Zugang zu Informationen über chemische Stoffe auf dem Markt und gezieltere Maßnahmen zum Risikomanagement sind die Risiken durch Stoffe, die im Rahmen von REACh erfasst sind, entscheidend gesunken, steht in dem Bericht. Der Trend dürfte sich fortsetzen, da die Industrie kontinuierlich auf der Suche nach Ersatzstoffen für die gefährlichsten Chemikalien ist. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung ist ihre Anwendung in vollem Gange. Unternehmen haben jetzt mehr als 30.000 Dossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen, in denen die Anwendungen und Eigenschaften von 7.884 chemischen Stoffen beschrieben sind, die hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden.
Der Bericht bestätigt die Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung von REACh und ihre Auswirkungen auf KMU, jedoch erkennt die Industrie auch die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit an. Durch eine weitere Harmonisierung des Binnenmarktes stellt die REACh-Verordnung einen wichtigen Motor für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie dar. Zur weiteren Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie wird die Kommission in Kürze vorschlagen, die Registrierungsgebühren für KMU zu senken.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum sagte: „Der Bericht belegt, dass REACh funktioniert. Der Start ist gelungen, aber es gibt noch immer viel zu tun, um ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Wir sind entschlossen, eine sichere und nachhaltige chemische Industrie in Europa zu erhalten; und REACh erleichtert den freien Verkehr von chemischen Stoffen im Binnenmarkt. Unsere chemische Industrie kann weltweit die Führung im Bereich Innovation übernehmen, und REACh wird diese Bestrebungen unterstützen."
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt das Ergebnis. Dr. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer für Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: „Der Bericht der EU-Kommission zum REACh-Review schafft erst einmal Rechtssicherheit. Die Chemieunternehmen können sich weiter voll auf die REACh-Umsetzung konzentrieren und die bisher gemachten Erfahrungen nutzen."

REACh verpflichtet Unternehmen dazu, bis Mai 2018 alle in Europa hergestellten oder nach Europa importierten chemischen Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren. Ohne Registrierung darf ein Stoff nicht hergestellt, importiert oder vermarktet werden. Derzeit läuft bis zum 31. Mai 2013 die zweite Registrierungsfrist für Chemikalien im Mengenband von mehr als 100 t/a. Anschließend folgt bis 2018 die letzte Registrierungsfrist für Stoffe mit Herstellungs- und Importmengen von mehr als 1 t/a.Von diesen Registrierungsfristen sind kleine und mittlere Chemieunternehmen sowie Hersteller von Spezialchemikalien stark betroffen. Hintergrund ist, dass die Registrierungskosten bei Chemikalien mit kleinen Herstellungsmengen im Verhältnis zum jeweiligen Umsatz relativ hoch sind. Die kritische Phase der REACh-Umsetzung steht damit noch bevor. Romanowski sagte: „Fundierte Aussagen zur Funktionsfähigkeit von REACh sind im Prinzip erst nach 2018 möglich. Erst dann liegen z.B. ausreichende Erkenntnisse zu den Einflüssen der Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Chemieindustrie sowie insbesondere auf die mittelständischen Unternehmen vor."

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