Personal & Karriere

BAVC: Manteltarifvertrag regelt Arbeitsverhältnis

13.04.2017 -

Der Manteltarifvertrag ist der Grundstein des Tarifwerks der chemischen Industrie. Er füllt das Arbeitsverhältnis mit Leben: Für 550.000 Arbeitnehmer in 1.900 Betrieben regelt der Manteltarifvertrag die fundamentalen Arbeitsbedingungen von A wie Arbeitszeit über U wie Urlaub bis Z wie Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse. Erfahren Sie mehr über den Manteltarifvertrag, den ersten in der Bundesrepublik für die Chemie-Branche abgeschlossenen Tarifvertrag.

Die drei wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Arbeitszeit

Die tarifliche Arbeitszeit ist pro Woche geregelt und beträgt 37,5 Stunden. Jedoch ist es möglich, die tarifliche Wochenarbeitszeit zu überschreiten, sofern diese Überschreitung innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen wird. Damit reicht es aus, wenn die Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden innerhalb dieses Zeitraums im Durchschnitt erreicht wird. Die Betriebsparteien können diesen Verteilzeitraum sogar auf bis zu 36 Monate erweitern. Das bietet Unternehmen und Arbeitnehmern große Flexibilitätsvorteile. Der Manteltarifvertrag gibt den Betriebsparteien darüber hinaus die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmergruppen eine um bis zu 2,5 Stunden längere oder kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeit festzulegen (Arbeitszeitkorridor). Wollen sie den Arbeitszeitkorridor für größere Betriebsteile oder gar ganze Betriebe nutzen, ist dies mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien BAVC und IG BCE machbar. Auch für das Thema flexible Arbeitszeit eröffnet der Manteltarifvertrag bereits heute Optionen, zum Beispiel für Gleitzeitregelungen.

Urlaub
Jeder Mitarbeiter der chemischen Industrie hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Der Urlaubsanspruch erhöht sich sogar auf bis zu 33 Tage, wenn der Mitarbeiter überwiegend, also mehr als sechs Monate, in vollkontinuierlicher Wechselschicht arbeitet. Unter vollkontinuierlicher Wechselschicht versteht man ein Schichtsystem, in dem der Arbeitsplatz 24 Stunden 7 Tage die Woche besetzt ist und der Mitarbeiter damit nach einem Schichtplan auch an den Wochenenden und nachts arbeitet.

Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse
Der Tarifvertrag regelt außerdem Zuschläge für Mehrarbeit, regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Zulagen für Schichtarbeit. Hiermit gleichen die Arbeitgeber die sich aus diesen Arbeiten ergebenden besonderen Erschwernisse aus. Darüber hinaus sieht der Manteltarifvertrag im Anschluss an die sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einen Zuschuss vor.

Solides Fundament
Der Manteltarifvertrag steht aber nicht allein. Er bildet das Fundament, auf dem die anderen Tarifverträge der chemischen Industrie aufbauen. Während er das allgemeine Arbeitsleben regelt, behandeln die anderen Tarifverträge speziellere Aspekte, wie zum Beispiel den Aufbau der Entgeltgruppen und damit das Entgelt (BETV), Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) sowie Lebensarbeitszeit und Demografie (TV Demo). Darüber hinaus bieten sämtliche Tarifverträge über Öffnungsklauseln die Möglichkeit, einzelne Regelungen durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung an individuelle Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen.

Der Manteltarifvertrag wurde als erster Tarifvertrag 1953 abgeschlossen. Die Verhandlungen zwischen dem Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie oder kurz Arbeitsring, heute BAVC, und der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik haben drei Jahre in Anspruch genommen.

Öffnungsklauseln nur für tarifgebundene Unternehmen
Seit seinem Inkrafttreten zeigt der Manteltarifvertrag, dass die Tarifvertragsparteien sachnahe und passgenaue Lösungen für die Branche finden. Wir nutzen die gesetzlichen Öffnungsklauseln des Arbeitszeitgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und vieler anderer Gesetze. Diese Öffnungen sind ein Grundpfeiler der Tarifbindung: Sie bieten Unternehmen konkrete Vorteile und werben so für die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband.

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber erkannt, dass Gesetze niemals passgenaue Lösungen für alle Fälle und unterschiedliche Branchen bieten können. Die Regierungsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Stärkung der Tarifautonomie und eine Förderung der Tarifbindung essenziell sind. Erreichen wollen sie dies, indem sie in neuen Gesetzen häufiger Öffnungsklauseln schaffen. Konterkariert wird dieses Ziel, wenn nicht tarifgebundene Unternehmen die Öffnungsklauseln auch nutzen können. Damit wird genau das Gegenteil erreicht: Die Tarifbindung wird geschwächt. Öffnungsklauseln müssen ein Privileg für tarifgebundene Unternehmen bleiben. Nur so kann die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig gestärkt werden. Die Chemie-Arbeitgeber fordern die Politik daher auf, ihr Versprechen einzulösen.

BAVC-Präsidentin Margret Suckale: „Tarifautonomie und Flächentarif sind elementare Bestandteile unserer Wirtschaftsordnung. Mit Tarifverträgen setzen wir Standards – für Flexibilität, Innovation und Transparenz. Zugleich sind sie immer ein Kompromiss zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Was unsere Tarifverträge im Einzelnen leisten, zeigen wir mit dieser neuen Serie im BAVC-Impuls.“

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