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Demografie-Tarifvertrag: Neuer Verwendungszweck Gesundheit

22.11.2016 -

Bereits 2008 haben Chemie-Arbeitgeber und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) den ersten umfassenden Demografie-Tarifvertrag in Deutschland abgeschlossen (TV Demo). Er enthält das gemeinsame Bekenntnis, die Auswirkungen des demografischen Wandels zu gestalten und Anreize für eine längere Beschäftigung zu setzen. Mit dem diesjährigen Tarifabschluss haben BAVC und IG BCE die Gesundheitsvorsorge als zusätzlichen Verwendungszweck des Demografiebetrags ermöglicht.

Alternde Belegschaften
Die demografische Entwicklung wird einen wachsenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen und die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer haben. Deshalb ist es die gemeinsame Intention und Aufgabe der Chemie-Sozialpartner, durch zukunftsfähige Rahmenregelungen eine nachhaltige und vorausschauende Personalpolitik zu ermöglichen.

Da sich die geburtenstarken Jahrgänge dem Rentenalter nähern, nimmt die Zahl der älteren Beschäftigten zu. Dies zeigt sich im gestiegenen Altersdurchschnitt der Chemie-Beschäftigten. Während das Durchschnittsalter im Jahr 2000 noch 40,1 Jahre betrug, lag es im Jahr 2015 bereits bei 42,8 Jahren. Die Tendenz ist weiter steigend, denn gleichzeitig wird sich – als eine Folge der gesunkenen Geburtenziffer – die Anzahl junger Nachwuchskräfte allmählich verringern. Zugleich erfordert der demografische Wandel eine längere Lebensarbeitszeit.

So funktioniert der TV Demo
Mit dem TV Demo werden sowohl das Interesse des Arbeitgebers an demografiefesten Personalstrukturen als auch die Bedürfnisse der Beschäftigten nach alters- und leistungsgerechten Arbeitsbedingungen sowie flexiblen Übergängen in den Ruhestand berücksichtigt. Da die Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte unterschiedlich sein können, bildet die Demografieanalyse die Grundlage für die Erfassung des personalpolitischen Handlungsbedarfs und der Maßnahmenableitung. Sie umfasst die Ist-Analyse der Altersstruktur unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualifikations- und Funktionsstruktur.

Zur praktischen Umsetzung stellt der Arbeitgeber pro Tarifarbeitnehmer einen jährlichen Demografiebetrag zur Verfügung. Dieser wird ab 2017 von 550 EUR auf 750 EUR pro Tarifmitarbeiter und Jahr erhöht. Diese Mittel konnten bislang für sechs Verwendungszwecke eingesetzt werden: Langzeitkonten, Altersteilzeit, Teilrente, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC), Tarifliche Altersvorsorge und Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung. Nun ist es auch möglich, das Geld in die Gesundheit der Mitarbeiter zu investieren.

Antworten auf den demografischen Wandel
Vor dem Hintergrund alternder Belegschaften, verlängerter Lebensarbeitszeit und der Herausforderungen der modernen Lebens- und Arbeitswelt spielt die Gesundheit der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Deshalb haben die Tarifvertragsparteien betriebliche Gesundheitsförderung von Anfang an als ein Handlungsfeld im TV Demo verankert.

Um die Umsetzung von Gesundheitsaktivitäten im Betrieb weiter zu stärken, wurde die Gesundheitsvorsorge rückwirkend zum 1. Januar 2016 als neuer siebter Verwendungszweck des Demografiebetrages aufgenommen. Gesundheitsvorsorge umfasst Maßnahmen allgemeiner Gesundheitsvorsorge einschließlich anerkannter Präventionsprogramme. Für Maßnahmen des gesetzlich geregelten Arbeits- und Gesundheitsschutzes, für die der Arbeitgeber allein die Verantwortung trägt, kann der Demografiefonds hingegen nicht verwendet werden.

Den Betriebsparteien bietet sich dadurch ein zusätzlicher Gestaltungsspielraum, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und gesundheitliche Potenziale und Ressourcen zu stärken. Sie entscheiden passgenau über die Auswahl und Zielgruppe der Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten und Gegebenheiten.

Eigenverantwortung und Unterstützung
Die Gesundheitsvorsorge hat den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit für ein ganzes Berufsleben und das Erreichen der Regelaltersgrenze als gesunder und leistungsfähiger Arbeitnehmer zum Ziel. Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg der Unternehmen.

Zum Erreichen dieses Ziels tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam bei. Denn Gesundheit wird durch betriebliche und außerbetriebliche Verhältnisse sowie das Verhalten in Beruf und Privatleben bestimmt.

Der Tarifvertrag ermöglicht nun die Finanzierung von Maßnahmen allgemeiner Gesundheitsvorsorge, die die Entwicklung persönlicher Kompetenzen für ein gesundes Leben des Arbeitnehmers fördern. Hierunter fallen beispielsweise Fähigkeiten im Umgang mit Stress, gesunde Ernährung und Bewegung. Darüber hinaus richten sich Präventionsprogramme, die langfristig und nachhaltig angelegt sind, gezielt an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Situation Unterstützung im Bereich der Gesundheit bedürfen.

Mit dem neuen Verwendungszweck wird ein wichtiger Baustein für die Gesundheit und damit auch die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bereitgestellt, von dem Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.