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EIPL: Forderung gleicher Transportbedingungen für Apothekenbotendienste, Pharmagroßhandel und Online-Apotheken

02.08.2019 - Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wurde vom Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen.

Künftig sollen stationäre Apotheken Arzneimittel im Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich ausliefern dürfen und nicht mehr nur im Einzelfall. Dabei muss die Apotheke dafür Sorge tragen, dass die geltenden Temperaturbedingungen eingehalten werden.

Neben der geplanten Angleichung des Preisniveaus ist dies aus Sicht des European Institute for Pharma Logistics (EIPL) ein deutlicher Kompetenzgewinn für die Vor-Ort-Apotheken. Die Regelung der Botendienste ist in der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung“ festgelegt.

EIPL-Geschäftsführer Christian Specht, begrüßt den Entwurf, bedauert aber, dass es im Zuge der Änderung der Apothekenbetriebsordnung versäumt worden sei, die genauen Temperaturanforderungen auch für den Online-Versandhandel klar zu definieren, bzw. den Versand klar als Transport zu definieren und die Good Distribution Practice-Leitlinien (GDP) für die ausländischen Versandapotheken verpflichtend einzuführen. So seien die Versandapotheken weiterhin nicht zur GDP-Einhaltung verpflichtet, während für den Großhandel die GDP gelten und nun neu auch für die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken.

Dadurch in der Praxis der Belieferung durch Online-Apotheken auftretende Schwachstellen, hatte das EIPL-Institut bereits im Winter 2017 mit einer Feldstudie nachgewiesen. Auch in den Sommermonaten mit ebenfalls extremen Temperaturspitzen wurden Stichproben gemacht. Die Studie zeigte, dass der von den Online-Apotheken gewählte Versandweg über herkömmliche Paketdienste die Transporttemperatur nicht berücksichtigte, wie es z.B. bei Lieferungen des Pharmagroßhandels gemäß GDP üblich ist. So wurden die Medikamente bei Temperaturspitzen oftmals entweder zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen ausgesetzt.
Um die Qualität des Transports und damit die Patientensicherheit weiter zu erhöhen, fordert Specht den Gesetzgeber deshalb auf, nachzubessern und auch Online-Versandapotheken dazu zu verpflichten, Temperaturstandards und eine Temperaturkontrolle gemäß GDP zu gewährleisten.
 

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