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5G-Campusnetze: Industrie begrüßt Vergabebedingungen für lokales Breitband

21.11.2019 -

Die vier Industrieverbände VCI, VDA, VDMA und ZVEI äußerten sich zu den am 20. November 2019 in Kraft getretenen Vergabebedingungen für lokales Breitband:

Die Industrieverbände begrüßen die Vergabebedingungen für industrielle und landwirtschaftliche Mobilfunknetze im Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz. Ab jetzt kann mit Planung, Installation und Konfiguration privater 5G-Mobilfunknetze begonnen werden. Deutschland hat somit die Chance, zum Leitmarkt und Leitanbieter für industrielle Mobilfunkanwendungen zu werden.

Die Gebühren für die Frequenzvergabe orientieren sich an der gewünschten Bandbreite, der Größe des Zuteilungsgebiets, der Zuteilungsdauer und dem beabsichtigten Verwendungszweck. Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur Kurzzeitzuteilungen mit 10 MHz Bandbreite an. Damit können Baustellen, Veranstaltungen und saisonale landwirtschaftliche Aufgaben von bis zu einem Monat Dauer auch mehrfach pro Jahr bedient werden. Beide Angebote der Bundesnetzagentur sind aus Sicht der vier Industrieverbände mittelstandsfreundlich und somit insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv.

Mehrere Dutzend Industrieunternehmen haben bereits Interesse an Mobilfunkfrequenzen für lokale Campusnetze bei der Bundesnetzagentur angemeldet, da diese Netze folgende Vorteile bieten:

▪ Ersatz von bereits bestehenden Netzen (zum Beispiel WLAN)
▪ Bessere Abdeckung des gesamten Firmengeländes
▪ Volle Kontrolle über die firmeneigenen Daten
▪ Weniger Störungen gegenüber öffentlichen Mobilfunknetzen
▪ Bessere Leistungsparameter für Latenz, Datenrate und Teilnehmeranzahl

Einige Unternehmen werden ihre Mobilfunknetze selbst betreiben, andere werden sich nach Partnern aus der Netzanbieter- oder Netzausrüsterindustrie umsehen. Insgesamt bedeuten die Vergabebedingungen aus Sicht der Industrieverbände einen wichtigen Schritt für die industrielle Nutzung der 5G-Technologie in Deutschland.