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VCI: Nationaler CO2-Preis hat Tücken

31.03.2021 - Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat sich enttäuscht über die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz gezeigt.

Die Entlastungsregelung sollte betroffene Anlagen, die noch nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen, vor unfairen Wettbewerbsbedingungen schützen. Das habe die Politik aber nicht konsequent umgesetzt, kommentierte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup:

„Der nationale CO2-Preis gilt nur von Flensburg bis Passau, unsere mittelständischen Mitbewerber in der EU und im Rest der Welt erhalten so einen Wettbewerbsvorteil frei Haus. Die neue Entlastungsregel kann diese Nachteile nicht ansatzweise aufwiegen. Die Regelung kommt Monate zu spät, hat viele Tücken und erfüllt den Zweck der nötigen Entlastung kaum.“

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, das seit Anfang 2021 gilt, werden erstmals auch Unternehmen mit kleinen Produktionsanlagen, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen, mit einem CO2-Preis belastet. Dieser beträgt heute 25 EUR pro Tonne CO2, soll aber sukzessive auf 65 EUR ansteigen. Zwar können bestimmte Bereiche auch der chemischen Industrie theoretisch in den Genuss der heute verabschiedeten Entlastung kommen, weil diese Sektoren anfällig für Produktionsverlagerungen (Carbon Leakage) sind. Unternehmen müssen aber zusätzlich einen weiteren Schwellenwert erreichen, was sie gegenüber Anlagen im Emissionshandel benachteiligt.“

Große Entrup: „Unterm Strich bleibt die Politik die groß angekündigte Entlastung für die Unternehmen weiter schuldig. Gerade für Mittelständler ist der Aufwand für den Nachweis, dass die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch den CO2-Preis gefährdet wird, viel zu komplex. Dabei haben sich gerade solche Unternehmen in den vergangenen Jahren vielfach engagiert, um ihre Energieeffizienz zu verbessern.“ Die deutsche Chemie sei nicht per se gegen die Bepreisung von CO2, betonte der VCI-Hauptgeschäftsführer. Allerdings müssten solche Regelungen mindestens europaweit gelten, besser noch global, da sie sonst nur Wettbewerbsnachteile in Deutschland verursachen, ohne spürbare Wirkung auf das Klima zu haben.

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