Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG
& Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gemäß der 5. BImSchV
Fortbildungserfordernis
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen nach § 29b BImSchG dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
„Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) haben Betreiber der im Anhang I zu dieser Verordnung bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen bzw. Betreiber eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung (12. BImSchV) einen Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragten zu bestellen.
Diese müssen die entsprechende Fachkunde aufweisen, wozu u. a. die Teilnahme an einem anerkannten Grundlehrgang als auch die regelmäßige Teilnahme an staatlich anerkannten Fortbildungsveranstaltungen für Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftrage zählen.“ (Quelle: LANUV NRW)
Preis: 580,00 € zzgl. USt.
Kontakt
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