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Erbschaftssteuer: Nachbesserungen nötig für den Mittelstand

07.07.2015 -

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht auch nach dem gestrigen Kompromiss der Regierungskoalition noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Vorschlägen zur Erbschaftsteuerreform. VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: „Das Konzept zur Erbschaftsteuer beeinflusst die Erfolgsgeschichte der Familienunternehmen in Deutschland erheblich. Diese haben eine große Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort und sind auch in der Chemiebranche stark vertreten. Die Erben von Familienunternehmen sehen sich in erster Linie als Treuhänder für die nächste Generation. Deshalb können sie ihre Strategie langfristig ausrichten und so eine starke Bindung zu ihrem Standort und ihren Arbeitnehmern aufbauen. Diese Struktur ist eine Besonderheit der deutschen Wirtschaft, die wir im allgemeinen Interesse erhalten müssen.“

Tillmann hält daher die Grenze von 26 Mio. EUR für zu niedrig, unterhalb derer Firmenerben künftig ohne Prüfung von der Erbschaftsteuer verschont werden sollen. Denn damit wären bereits zahlreiche kleinere Mittelständler betroffen, stellt Tillmann fest.

Auch das Privatvermögen sollte nach Auffassung des VCI-Hauptgeschäftsführers bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nicht herangezogen werden, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Tillmann ist davon überzeugt, dass das Privatvermögen besser bei den Familienunternehmern aufgehoben ist: „Die jüngste Wirtschaftskrise hat gezeigt: Familienunternehmer benötigen Privatvermögen als Investitionsreserve und Schutz gegen Übernahmen. Viele Unternehmer haben so – trotz massiver Auftragseinbrüche und düsterer Zukunftsprognosen – ihre Belegschaften halten und über die Krise bringen können.“

Darüber hinaus kritisiert der VCI, dass der Kabinettsentwurf die Besonderheiten von Familienbetrieben zu wenig berücksichtige. Diese Unternehmen verfügen in ihren Gesellschaftsverträgen in aller Regel über Klauseln, die die Möglichkeiten der Erben zum Verkauf, für Entnahmen, Ausschüttungen oder Abfindungen beschränken. Bislang sieht der Gesetzesentwurf bei solchen Entnahme-, Ausschüttungs- und Abfindungsbeschränkungen lediglich eine Verdoppelung der Eingangsfreigrenze vor. Das sei jedoch viel zu wenig, da die Unternehmen häufig überbewertet werden und die Familienunternehmen zur Begleichung der Erbschaftsteuerschuld nicht einfach am freien Markt verkauft werden können. Zur Vermeidung von Fallbeileffekten schlägt der VCI daher vor, Grenzwerte und Mindestverschonung auch beim wahlweisen Abschmelzmodell zu verdoppeln. „Wir wollen nicht, dass Familienunternehmen wegen zu hoher Erbschaftsteuer nicht weitergeführt werden können“, betont Tillmann.