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GHS: Ein Schutz für Verbraucher

11.10.2011 -

GHS: Ein Schutz für Verbraucher. Ein harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (Globally Harmonized System = GHS) wird in Zukunft Umwelt und menschliche Gesundheit weltweit schützen. Es wird sowohl im betrieblichen Arbeitsschutz, beim Transport von Chemikalien als auch im Verbraucher- und im Umweltschutz einheitliche Standards setzen. Die GHS-Verordnung wurde durch den Ministerrat verabschiedet, am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit am 20. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die bestehenden Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung der Stoffrichtlinie (67/548/ EWG) und die Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) werden für Stoffe und Gemische nach einer gestaffelten Übergangszeit bis zum Jahre 2015 durch die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsanforderungen abgelöst.

Nutzen für Umwelt und menschliche Gesundheit

Das GHS muss vor allem durch die Hersteller und Lieferanten von Chemikalien umgesetzt werden. Aber auch die anderen berufsmäßigen Verwender von Chemikalien müssen sich mit dem neuen Kennzeichnungssystem befassen. Der Gesundheit von Verbrauchern werden diese neuen Regelungen nutzen. Das System ist eine Grundlage für die sichere Anwendung von Chemikalien in allen Bereichen und schützt davor, dass gefährliche Chemikalien unkontrolliert in die Umwelt und an den Arbeitsplatz und in die Lebensumwelt von Menschen gelangen.

Einstufung und Kennzeichnung nach GHS nutzt die intrinsischen Eigenschaften von Chemikalien und leitet daraus harmonisierte Einstufungen für physikalisch-chemische Gefahren und für Gesundheits- und Umweltgefahren ab. Diese Einstufungen sind anhand eines Kennzeichnungssystems weltweit identifizierbar und sorgen damit für die Kommunikation und Erkennbarkeit von Gefahren auf der Basis einer gemeinsamen Fachsprache. Damit wird es auch weltweit einheitlich hohe Standards für die Anwender von Chemikalien geben können.

Auch bisher wurden Chemikalien in Europa eingestuft und gekennzeichnet. Obwohl das System damit grundsätzlich nicht neu ist, stellt die Pflicht zur Umsetzung eine Chance dar, mit dem globalen System die bisherigen Anwenderstandards zu hinterfragen und auf der Grundlage einer weiter entwickelten Datenlage zu verbessern.

Es wird eine Analyse der Schnittstellen durchzuführen sein. Da zahlreiche, andere rechtliche Instrumente zum Umwelt- und Verbraucherschutz die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nutzen, werden sie auf die neuen Regelungen umzustellen sein. So befasst man sich derzeit in den Anwendungsbereichen zum Management mit Chemikalien sehr intensiv damit, die GHS-Vorgaben aufzunehmen, so z. B. in der Seveso-II-Richtlinie.

Die Reach-Verordnung nimmt an vielen Stellen Bezug auf die Einstufung, so z. B. im Stoffsicherheitsbericht. GHS und Reach sind jedoch nicht deckungsgleich. Dennoch sind die Fristen zur Umsetzung beider unmittelbar chemikalienbezogenen Verordnungen angeglichen.

Einstufungen werden geprüft und angeglichen

Tatsache ist, dass die bisherigen Selbsteinstufungen in den Sicherheitsdatenblättern der Industrie mit dem neuen System neu bearbeitet werden müssen. In vielen Fällen wird man sichere Standards aufgrund neuerer Einstufungen setzen. Des Weiteren wird durch das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der neu gegründeten Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) die Harmonisierung vorangetrieben. Dieses kostenlos öffentlich zugängliche Verzeichnis wird mit dem Ziel aufgestellt, Abweichungen zwischen Selbsteinstufungen des gleichen Stoffes offen zu legen und diese Unterschiede zu beseitigen.

Dies nutzt der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, weil davon auszugehen ist, dass allein durch diese Prüfungen weniger gefährliche Chemikalien als bisher freigesetzt werden.

www.uba.de

Das Umweltbundesamt hat einige grundlegende Aspekte zur GHS-Umsetzung auf nationaler Ebene analysiert und eine Leitfadenbroschüre „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt“ erarbeitet, die v.a. auch kleineren und mittleren Unternehmen das GHS-System erläutert. Sie ist erhältlich unter: www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf

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