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Solvay gewinnt Patentstreit gegen Neo

23.12.2017 -

Solvay hat einen Patentstreit gegen Neo Chemicals & Oxides Europe (Neo) gewonnen, bei dem es um Ausgangsmaterialien von Solvay für Autokatalysatoren ging. Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 entschieden, dass Neo mit dem Vertrieb bestimmter Ceroxid-Ausgangsmaterialien nach Deutschland den deutschen Teil des europäischen Solvay-Patents 1 435 338 B1 verletzt hat. Katalysatoren, die diese Solvay-Erfindung enthalten, sind derzeit State-of-the-Art zur Minimierung von Stickoxid-Emissionen der neuesten Generation von Dieselfahrzeugen und sind ebenfalls durch das Patent geschützt.

In seinem Urteil untersagte das Gericht Neo und zweien seiner Geschäftsführer, die patentverletzenden Produkte in Deutschland anzubieten, auf den Markt zu bringen, zu verwenden oder zu importieren (oder sie für derartige Zwecke zu besitzen). Das Gericht erklärte weiterhin, dass Neo für Schäden hafte, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser patentverletzenden, cerhaltige Oxide enthaltenden Produkte durch Neo in der Vergangenheit entstanden seien und über ihre patentverletzenden Aktivitäten Rechnung legen müsse. Auf Grundlage einer vorläufigen Einschätzung geht Solvay von Schadenersatzforderungen im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich aus.

Das Landgericht Mannheim wies den Antrag von Neo ab, die Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Versuch von Neo, das Patent für ungültig erklären zu lassen, abzuwarten - mit der Feststellung, dass dies aller Voraussicht nach keine sehr großen Erfolgsaussichten habe. Solvay hat das Urteil vorläufig vollstreckt. Neo hat das Recht, gegen die Entscheidung des Landgerichts Mannheim in Berufung zu gehen. Während des Berufungsverfahrens bleibt das Urteil jedoch vollstreckbar.