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VCI: EU-Abfallrecht darf Produktion nicht bremsen

07.07.2015 -

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützt das Ziel einer nachhaltigen europäischen Kreislaufwirtschaft. Überzogene Verschärfungen für industrielle Abläufe, wie sie das EU-Parlament in einem geplanten Bericht vorschlägt, hält der VCI aber nicht nur für unnötig, sondern auch für ineffizient.

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann dazu: „Sorgfältigen Umgang mit Ressourcen und konsequentes Abfallmanagement sehen auch wir als zentrale Anforderungen an eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft an. Die deutsche Chemieindustrie setzt dies seit vielen Jahren um. Mit Extremforderungen wie einem weitreichenden Verbrennungsverbot von Abfällen oder der Vorgabe, den absoluten Verbrauch von natürlichen Ressourcen kontinuierlich verringern zu müssen, schießt das Europäische Parlament jedoch über das Ziel hinaus.“
Dieses Konzept des EU-Parlamentes, so Tillmann, käme einer willkürlichen Produktionsbegrenzung für die chemische Industrie gleich. „Unsere Branche verarbeitet Rohstoffe hocheffizient, schon aus wirtschaftlichem Gebot. Bei steigender Produktion müssen Unternehmen auch künftig mehr Rohstoffe einsetzen können.“ Auch in den vom EU-Parlament geforderten, deutlich verschärften Recyclingquoten und den absoluten Zielvorgaben für die Abfallvermeidung erkennt der VCI-Hauptgeschäftsführer eine Wachstumsbremse. „Zahlreiche Abfälle lassen sich derzeit produktionsbedingt nicht vermeiden und können daher auch nicht weiter reduziert werden.“

Die EU-Kommission beabsichtigt, Ende des Jahres ein neues Paket zur EU-Kreislaufwirtschaft vorzulegen. Tillmann appelliert an die Kommission, mit Augenmaß vorzugehen, um den notwendigen Spielraum für die produzierende Industrie zu erhalten. So helfe die energetische Verwertung von Abfällen neben dem Recycling, Öl und Erdgas für die Herstellung von Alltagsgütern einzusparen. Das vom EU-Parlament geforderte, weitreichende Verbrennungsverbot schränke die Möglichkeit ein, wertvolle fossile Ressourcen zu schonen.

Tillmann weist darauf hin, dass es immer noch EU-Mitgliedstaaten gibt, in denen Abfälle entgegen den bereits geltenden rechtlichen EU-Regelungen nicht ausreichend minimiert und verwertet, sondern fast ausschließlich deponiert werden. Solche Defizite gelte es vorrangig auszuräumen, damit nachhaltigere Standards für eine effektive Kreislaufwirtschaft flächendeckend in der EU zum Tragen kommen.

In der deutschen Chemie konnte in den vergangenen Jahren die Menge der sogenannten „Abfälle zur Beseitigung“ vom Produktionswachstum entkoppelt werden. Das Aufkommen reduzierte sich gegenüber 1995 um 80% auf derzeit 0,8 Mio. t/a.

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