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VCI: Stärkung der Compliance kommt noch zu kurz

VCI und BCM zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“

22.04.2020 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt.

Gestern hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt, mit dem ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen eingeführt werden soll. Aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) und des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) sollte die angestrebte Reform des Unternehmenssanktionsrechts genutzt werden, um Fehlansätze und verfahrensrechtliche Unklarheiten im bisherigen Recht zu korrigieren. Aus Sicht beider Verbände enthält der Entwurf zwar einige gute Ansätze, etwa dass Unternehmen eigene Rechte im Verfahren eingeräumt werden.

Der größte Konstruktionsfehler ist jedoch geblieben und wird durch das neue Gesetz sogar vertieft: Der Entwurf sieht eine breite Zurechnung von Straftaten einzelner Leitungspersonen vor, ohne dass es dafür auf ein Organisationsverschulden des Unternehmens selbst ankommt. „Die Compliance-Anstrengungen der Unternehmen müssen weiter gestärkt werden. Unternehmen, die über eine angemessene und gelebte Compliance-Organisation verfügen, müssen daher tatbestandlich sanktionsfrei bleiben“, fordert Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht, Steuern, Nachhaltigkeit. Das sei der stärkste Anreiz, um sie zu Good Corporate Citizens zu machen. „Die Compliance-Bemühungen werden im Wesentlichen nur bei der Strafzumessung berücksichtigt. Dabei lässt der Entwurf jedoch offen, was von den Unternehmen erwartet wird. Der Gesetzgeber sollte die Eckpunkte angemessener Compliance gesetzlich verankern“, ergänzt Gisa Ortwein, Präsidentin des BCM.

Vor diesem Hintergrund ist auch der drakonische Sanktionsrahmen von bis zu 10% des konzernweiten Jahresumsatzes kritisch zu sehen. „Die Unternehmenssanktion schlägt indirekt auf die Beschäftigten, Lieferanten, Gläubiger und Aktionäre durch. Gerade in der aktuellen Corona-Krise, wo manche Unternehmen mit herben oder gar existenzbedrohenden Verlusten rechnen müssen, ist das ein kontraproduktives Signal der Bundesregierung“, führt Berthold Welling weiter aus.

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