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Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

27.05.2021 - Bayer hat eine Reihe von Maßnahmen zur Lösung potenzieller künftiger Glyphosat-Klagen angekündigt, nachdem der zuständige Richter Vince Chhabria die vorläufige Genehmigung des vorgeschlagenen Lösungsmechanismus verweigert hat.

Das neue Maßnahmenpaket umfasst sowohl rechtliche als auch kommerzielle Schritte von Bayer, die dazu dienen, mit den Risiken aus dem Rechtskomplex in einer Weise umzugehen, die mit dem bislang vorgeschlagenen Lösungsmechanismus vergleichbar ist.

Die Entscheidung macht es aus Sicht des Konzerns unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln, der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre. Es gäbe aber rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, die in Summe ähnliche Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schafften. Diese sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiterhin bestätigen. Vergangene Woche hat die US-Umweltbehörde EPA bei einem US-Berufungsgericht eine Stellungnahme eingereicht, in der sie erneut bestätigt, dass von Glyphosat „keine bedenklichen Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen“. Die Maßnahmen werden von Bayer allein aus dem Grund getroffen, die Rechtsrisiken zu minimieren, nicht aufgrund von Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte.

Der Plan umfasst fünf Maßnahmen:
1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf Etiketten von Roundup-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link auf den Etiketten für alle Roundup-Produkte, der Konsumenten und professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind. Bayer will die Seite einrichten und für alle Kundengruppen bewerben – unabhängig davon, ob die EPA dieser Ergänzung auf den Produktetiketten letztlich zustimmt. Wichtig ist, dass auf der Seite selbst keine Aussagen zur Sicherheit von Roundup getroffen werden, sondern im Sinne der Transparenz eine zentrale Plattform geschaffen wird, auf der Konsumenten und professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz der Produkte zu entscheiden.

2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet, Roundup-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.

3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu Roundup prüfen. Solche Programme würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen. Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup überprüfen. Die Ergebnisse würden veröffentlicht und wären über die genannte Internetseite abrufbar. Damit unterstreicht Bayer das eigene Vertrauen in die Sicherheit von Roundup sowie die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Gründlichkeit und Transparenz.

4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist. Im Juni 2020 hat Bayer einen umfassenden Lösungsansatz für alle aktuellen Klagen vorgestellt und vor kurzem berichtet, dass der Großteil – rund 96.000 – verglichen sind, derzeit verglichen werden oder nicht den Kriterien für einen Vergleich entsprechen.

5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den 11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument der Federal Preemption – also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren.

Bayer ist überzeugt, dass dieser neue Fünf-Punkte-Plan aus rechtlichen und kommerziellen Maßnahmen ein guter Weg ist, um die Risiken durch mögliche künftige Rechtstreitigkeiten zu Roundup zu minimieren.

Kontakt

Bayer AG

Ernst-Schering-Straße 14
59192 Bergkamen
Deutschland

+49 2307 650

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