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Boehringer mit Klage wegen Gerinnungshemmer konfrontiert

11.10.2013 -

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim ist in Frankreich mit einer Klage wegen seines lukrativen Schlaganfallmedikaments Pradaxa konfrontiert. Die Familien von vier Anfang 2013 verstorbenen Senioren, die das Präparat einnahmen, kündigten über ihren Anwalt, Philippe Courtois, Klage wegen fahrlässiger Tötung an. Die Kläger zielen auch auf die französische Arzneimittelbehörde ANSM ab, der sie vorwerfen, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Boehringer Ingelheim kündigte am Donnerstag an, entschieden gegen die Klage vorzugehen. "Wir als Unternehmen sind überzeugt von der Sicherheit und Wirksamkeit von Pradaxa und beabsichtigen, uns gegen alle Produkthaftungsklagen zu Pradaxa energisch zur Wehr zu setzen." Es sei bekannt, dass bei allen Gerinnungshemmern ein Blutungsrisiko bestehe. Diese Gefahr müsse für jeden Patienten gegen das individuelle Schlaganfallrisiko abgewogen werden. Zudem hätten Ärzte eine Reihe von Möglichkeiten, die gerinnungshemmende Wirkung des Präparats aufzuheben. Boehringer Ingelheim arbeite außerdem an einem Gegenmittel.

Wie bei allen neuen Gerinnungshemmern wie Xarelto von Bayer und Eliquis von Pfizer und Bristol-Myers Squibb besteht auch bei Pradaxa ein Blutungsrisiko. Für die neuen Mittel gibt es noch kein Gegenmittel, mit dem im Notfall schwere lebensbedrohliche Blutungen gestoppt werden können. Darauf hatte bereits 2011 das einflussreiche "New England Journal of Medicine" in einem viel beachteten Leitartikel hingewiesen. Vor einigen Wochen hatte die deutsche Arzneimittelbehörde BfArM bemängelt, dass nicht alle Ärzte die Fachinformation zum Management von Blutungsrisiken gut genug kennen. Verschreibende Ärzte sollten diese Gefahr einzeln prüfen und Angaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Warnhinweisen beachten.