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Chemiesozialpartner begrüßen Gesetz zur Tarifeinheit

03.11.2014 -

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte Ende Oktober ein Gesetz zur Tarifeinheit an. Wesentliche Inhalte des Gesetzes: Wenn zwei Tarifverträge im Betrieb innerhalb einer Berufsgruppe miteinander konkurrieren, dann kann nur einer der beiden Tarifverträge Wirksamkeit erlangen. Dies soll nach Intention der gesetzlichen Regelung der Tarifvertrag der Gewerkschaft sein, die die Mehrheit im jeweiligen Betrieb hat.

BAVC begrüßt Regelungsabsicht
Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) begrüßt diese Regelungsabsicht: „Bis zu seiner Aufhebung durch das Bundesarbeitsgericht war das Prinzip der Tarifeinheit wesentlicher Bestandteil unseres Tarifsystems. Diese Rechtslage soll nun wiederhergestellt werden. In einem Betrieb darf es nicht zu einem Aufeinandertreffen von Tarifverträgen kommen, die die gleichen Arbeitsverhältnisse regeln wollen. Wenn daher eine solche Kollision durch Kooperation zwischen den handelnden Gewerkschaften nicht vermieden werden kann, dann muss der Grundsatz der Tarifeinheit den Konflikt lösen. Eine Anknüpfung an das Mehrheitsprinzip entspricht unserem demokratischen Grundverständnis", heißt es in der Stellungnahme des BAVC.

Die Tarifparteien müssen ihrerseits dazu beitragen, dass die Tarifautonomie funktioniere und Tarifverträge das wesentliche Gestaltungsmittel der Arbeitsbeziehungen bleiben. Dazu müssen Tarifverträge eine breite Akzeptanz finden. Das sei der Fall, wenn sie Regelungen treffen, die der wirtschaftlichen Situation und der wirtschaftlichen Perspektive der jeweiligen Branche gerecht würden, äußert der Verband der Chemiearbeitgeber.

IG BCE: ein gutes Signal
„Ein Gesetz zur Tarifeinheit ist erforderlich, um die erfolgreiche Tradition der Konfliktlösung und der gemeinsamen Gestaltung der Arbeitswelt durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände weiter zu entwickeln. Die IG BCE begrüßt, dass die Koalition einen Weg eröffnen will, die Tarifeinheit zu stärken, ohne in die Koalitionsfreiheit einzugreifen. Das entspricht gewerkschaftlichen Forderungen", äußerte IG-BCE-Vorsitzender Michael Vassiliadis. Die IG BCE setze sich ein für eine Vorstellung von verantwortlicher Mitwirkung und Mitbestimmung, die im scharfen Gegensatz zu einer Politik der rücksichtslosen Wahrnehmung von Gruppenegoismen steht.

„Zersplitterung führt zur Schwächung der Gewerkschaftsbewegung, schadet am Ende den Interessen der Arbeitnehmer insgesamt. Deshalb streiten wir für die Tarifeinheit in der Fläche und im Betrieb. Tarifeinheit schließt den Wettbewerb zwischen Gewerkschaften nicht aus, zu beachteten sind dabei die Gebote demokratischer und sozialer Vernunft", so Vassiliadis.

Die IG BCE erwarte zudem, dass die Arbeitgeberverbände durch eigenes Handeln die Tarifautonomie stärken. Einerseits Tarifeinheit zu fordern, andererseits Mitgliedschaften ohne Tarifbindung zu fördern, das passt nicht zusammen und ist auch nicht mit sozialpartnerschaftlichen Prinzipien vereinbar.

VAA kritisiert Rechtsunsicherheit
Mit dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit sorge die Bundesregierung für mehr Rechtsunsicherheit, kritisiert hingegen der Führungskräfteverband Chemie VAA, der sich für Beibehaltung der grundgesetzlich garantierten Tarifpluralität einsetzt. „Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet", sagte VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. Schon nach einer ersten Analyse des Gesetzestextes sei klar, dass die Bundesregierung ihre gesetzgeberische Verantwortung auf den Interpretationsspielraum der Gerichtsbarkeit abwälze. Kronisch weiter: „Sollte das Gesetz so beschlossen werden, wird die Rechtsunsicherheit wieder steigen." Für die Arbeitsgerichte falle dann ebenfalls viel mehr Arbeit an, was schlecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sei.

Eine echte Tarifeinheit werde damit zwar nicht wiederhergestellt, aber die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit wäre trotzdem bedroht. „Wir haben de facto eine Rückkehr zum Zustand von vor 2010, der vom Bundesarbeitsgericht ja nicht umsonst höchstrichterlich verworfen wurde."

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