Chemie & Life Sciences

EU-Chemikalienimporte unter REACh

REACh-Code-Model - 'Compliance' für Importeure

14.08.2014 -

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACh), stellt EU-Importeure von Chemikalien vor diverse neue Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen ist die REACh-Konformität importierter Stoffgemische mit vertraulichen Kompositionen, insbesondere in Kombination mit indirekten Lieferanten bzw. Stoffherstellern.

Rolle des Alleinvertreters (Only Representative - OR)

Alle Stoffe, die in der EU mit einer Menge von einer Tonne und mehr in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Registrierpflicht, es sei denn, sie sind unter REACh als ausgenommen definiert. Da REACh eine EU-Verordnung ist, stellt diese für nicht-EU-Hersteller keine Verpflichtung zur Einhaltung dar. Daher verlagert REACh die Registrierpflicht auf die EU-Importeure (in ihrer Rolle als Inverkehrbringer). Dies kann für die Importeure zu einer sehr großen Kostenbelastung werden, da jeder Importeur alle importierten Stoffe selber registrieren muss. Nicht-EU-Hersteller können ihre Stoffe nur durch solche Importeure in die EU exportieren, welche eigene Stoffregistrierungen besitzen, und sind somit von den Importeuren abhängig. Aus diesem Grunde sieht REACh vor, dass jeder nicht-EU-Hersteller oder nicht-EU-Formulierer einen sog. Alleinvertreter (Only Representative - OR) bestellen kann. Der OR muss eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person sein, die den nicht-EU-Hersteller innerhalb der EU legal repräsentiert, mit dem Ziel, die EU-Importeure von ihren Verpflichtungen zur Vorregistrierung bzw. Registrierung von Stoffen zu befreien und es den nicht-EU-Herstellern zu ermöglichen, dass diese beliebige EU-Importeure beliefern können. Die Bestellung eines ORs bedeutet aber nicht automatisch, dass der OR bestimmte Stoffe vorregistrieren oder registrieren muss. Diese Verpflichtung liegt weiterhin bei den EU-Importeuren, es sei denn, diese erhalten von einem oder möglicherweise sogar mehreren ORs eine schriftliche Bestätigung, dass ihre importierten Mengen bestimmter Produkte zu 100% durch Vorregistrierungen oder Registrierungen von Alleinvertretern der nicht-EU-Hersteller abgedeckt sind. Es obliegt also dem nicht-EU-Hersteller zu entscheiden, welche EU-Importeure er in seiner Lieferkette von ihren Registrierverpflichtungen befreien möchte, indem er diese über die Bestellung des ORs informiert und ihnen schriftlich bestätigt, dass ihre Importe tatsächlich abgedeckt sind. Diese Bestätigungen ermöglichen dem EU-Importeur eine eindeutige Dokumentation zu führen, da dieser ansonsten für nicht-bestätigte Importe weiterhin verantwortlich bleibt und somit nicht als sog. nachgeschalteter Anwender (Downstream User - DU) betrachtet werden kann. Durch die Ausstellung solcher Bestätigungen an die Importeure, übernimmt der OR die Verpflichtung, aktuelle Aufzeichnungen über die abgedeckten und belieferten Importeure sowie deren importierte Stoffe und Mengen vorzuhalten.

Indirekte EU-Importe

In mehrstufigen nicht-EU-Lieferketten, wissen die Stoffhersteller üblicherweise nicht, durch welche Kanäle und in welchen Produkten ihre Stoffe in die EU importiert werden. Somit kennen die nicht-EU-Hersteller üblicherweise auch nicht die Importeure sowie deren individuell importierte Stoffmengen. In den meisten Fällen kennen auch die EU-Importeure weder die genauen Produktzusammensetzungen noch die jeweiligen Stoffhersteller. Dazu kommt noch, dass genaue Produktkompositionen sowie Informationen über Lieferanten und Kunden ein wesentliches Geschäftsgeheimnis von Formulierern und Händlern darstellen. Obendrein muss das Wettbewerbs-/Kartellrecht beachtet werden. Als Folge kann weder der nicht-EU-Hersteller (vertreten durch den OR) die Importeure von ihren Verpflichtungen befreien, noch können die EU-Importeure ihren Registrierungsverpflichtungen und Pflichten zur Nachhaltung von importierten Stoffmengen nachkommen, ohne hierzu vertrauliche Geschäftsinformationen in den Lieferketten zu kommunizieren, welches wiederum zu Geschäftsverlust und Verletzung von Wettbewerbs-/Kartellregeln führen kann!

Die Abbildungen 1 und 2 veranschaulichen ein einfaches Beispiel für den Materialfluss sowie die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Informationsfluss.

REACh-Code-Model

Das Ziel des „REACh-Code-Model" (s. Abb. 3) ist es, die zuvor genannten Probleme zu adressieren und dem EU-Importeur eine sofortige wasserdichte Dokumentation zu liefern, welche diesen in den Status des nachgeschalteten Anwenders (Downstream User - DU) unter REACh versetzt.

Beim REACh-Code-Model agiert ein unabhängiger Alleinvertreter als Treuhänder (Trustee) der nicht-EU-Hersteller, Formulierer, Händler und Importeure sowie für deren jeweilige Stoffe und Formulierungen, um die Vertraulichkeit auf allen Stufen der Lieferketten zu gewährleisten. Für den Austausch der relevanten Lieferanten-, Kunden-, Produkt- und Mengeninformationen, zwischen den Beteiligten der Lieferketten und dem Trustee, wird ein Kodierungssystem angewandt. Der Trustee erstellt für alle Beteiligten der Lieferketten eindeutige, zeit- und mengenbegrenzte Codes (in Form von Zertifikaten) und stellt diese entsprechend zur Verfügung. Dies wird für alle Produktlieferungen gemacht, die Material von einem nicht-EU-Hersteller enthalten und dafür vorgesehen sind, ganz oder teilweise in die EU importiert zu werden. Mit Hilfe einer Datenbank verfolgt der Trustee alle Informationen über Lieferanten, Kunden und Importeure sowie die relevanten Produktinformationen und -mengen und stellt letztendlich den EU-Importeuren Import-Zertifikate bzgl. der abgedeckten importierten Produkte und Mengen aus.

- Alle Beteiligten können ihr Geschäft fortführen, ohne dass hierzu untereinander vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht werden müssen.

- Alle Beteiligten können ihre REACh-Verpflichtungen erfüllen.

Das REACh-Code-Model ist ein unkompliziertes und geradliniges Verfahren, um REACh-Konformität entlang der Produktströme zu gewährleisten. Die gesamte Kontrolle der REACh-Abdeckung (Überprüfung der abgedeckten Produktmengen, Gültigkeit von Zertifikaten, etc.) wird zentral durch den Trustee durchgeführt und verhindert somit versehentliche oder gar bewusste Manipulationen. Das System ist selbst im Falle von reimportierten Stoffen anwendbar. Der administrative Aufwand und die Kosten für alle Beteiligten sind sehr gering

Ausführlichere Informationen zum REACh-Code-Model finden Sie hier!

 

Kontakt

Chemservice Group

Wasserstoff für die Prozessindustrie

News & Hintergrundberichte

CITplus Insight

Aktuelle Themen aus der Prozess- und Verfahrensindustrie

Registrieren Sie sich hier

CHEMonitor

Meinungsbarometer für die Chemieindustrie

> CHEMonitor - Alle Ausgaben

Social Media

LinkedIn | X (Twitter) | Xing

Wasserstoff für die Prozessindustrie

News & Hintergrundberichte

CITplus Insight

Aktuelle Themen aus der Prozess- und Verfahrensindustrie

Registrieren Sie sich hier

CHEMonitor

Meinungsbarometer für die Chemieindustrie

> CHEMonitor - Alle Ausgaben

Social Media

LinkedIn | X (Twitter) | Xing