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Prüfer bestätigt Bayer angemessene Due-Diligence-Prozesse für M&A-Transaktionen

24.03.2020 -

Die freiwillige Sonderprüfung bei Bayer ist mit der Vorlage des Prüfberichts durch Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Goethe-Universität Frankfurt, abgeschlossen – mit einem für das Unternehmen positiven Ergebnis. Die Prüfung wurde auf Basis von Projekten aus der jüngeren Vergangenheit durchgeführt, um die Angemessenheit der konzerninternen Vorgaben und Anforderungen bei zukünftigen wesentlichen M&A-Transaktionen beurteilen zu können. In dem am Dienstag veröffentlichten Bericht stellte Böcking fest, dass die konzerninternen Vorgaben und Anforderungen von Bayer hinsichtlich der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von wesentlichen M&A-Transaktionen angemessen sind. Außerdem bestätigte er, dass zahlreiche unternehmensinterne Berichtslinien bis zur Unternehmensführung für die Berichterstattung durch die Mitarbeiter, die mit Due-Diligence Prüfungen im Rahmen von wesentlichen M&A-Transaktionen betraut sind, in angemessenem Umfang bestehen und eine Kontrolle der M&A-Transaktionen, deren Prozesse und Berichtslinien stattfindet.

„Bayer hat mir weitreichende Einblicke in die Organisation gegeben und umfangreiche Unterlagen vorgelegt“, sagte Böcking. „Auf Basis einer eingehenden und sorgfältigen Prüfung und Auswertung der mir vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte komme ich zu dem Ergebnis, dass die von mir geprüften Vorgaben, Anforderungen und Berichtslinien im Zusammenhang mit wesentlichen M&A-Transaktionen angemessen sind.“

Das Unternehmen sieht seine sehr hohen Standards durch das Ergebnis der freiwilligen Sonderprüfung bestätigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Werner Wenning, sagte: „Der Bericht von Herrn Professor Böcking zu den M&A Prozessen bei Bayer bestätigt eindrucksvoll, dass in unserem Unternehmen mit höchster Professionalität und Sorgfalt gearbeitet wird.“

Über die eigentliche Sonderprüfung hinaus hat Böcking verschiedene Empfehlungen gegeben, um die bestehenden Due-Diligence-Prozesse und Berichtslinien noch weiter zu verbessern. Diese Empfehlungen hat Bayer aufgegriffen und teilweise bereits umgesetzt.

Der Konzern hatte sich mit dem Aktionär Christian Strenger auf eine freiwillige Sonderprüfung verständigt. Der daraus resultierende Bericht von Prof. Böcking schließt die freiwillige Sonderprüfung ab und ist auf der Internetseite von Bayer abrufbar.

Dort finden sich auch die ausführlicheren Stellungnahmen zu den Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Ralph Wollburg, Linklaters, und Mathias Habersack, Ludwig-Maximilians-Universität München, die zu dem Schluss kamen, dass der Bayer-Vorstand bei seinen Entscheidungen im Rahmen der Monsanto-Übernahme in jeder Hinsicht sorgfältig und im Einklang mit seinen aktienrechtlichen Pflichten gehandelt hat. Außerdem veröffentlicht ist dort die unabhängige Überprüfung von Stellungnahmen einer renommierten US Kanzlei zu möglichen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat und der diesen Wirkstoff enthaltenden Roundup™-Produkten vor der Monsanto-Übernahme. Dabei kam der US-Rechtsanwalt James B. Irwin zu dem Ergebnis, dass diese Stellungnahmen mögliche Risiken gründlich und im Einklang mit professionellen Standards behandeln und angemessen bewerten.

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