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Reach ist da

05.03.2013 -

Reach ist da – Das neue EU-Chemikalienrecht trat am 1. Juni in Kraft. Mehr als sechs Jahre nach der Vorlage des Weißbuchs zur europäischen Chemikalienpolitik trat Anfang dieses Monats die Reach-Verordnung in Kraft.

Sie regelt die Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien in der Europäischen Union.

Ab sofort sind sicherheitsrelevante Eigenschaften von Stoffen mit Reach-konformen Datenblättern zu dokumentieren. Für ein Teil der Anforderungen - beispielsweise die Registrierung von chemischen Erzeugnissen - gelten Übergangsfristen von mindestens zwölf Monaten.

CHEManager befragte Dr. Gerd Romanowski, den für Umweltpolitik zuständigen Geschäftsführer des Verband der Chemischen Industrie (VCI), zum Stand der Umsetzung von Reach.

 


CHEManager: Sind die Unternehmen der Chemieindustrie auf Reach vorbereitet?

Dr. G. Romanowski: Die Chemieunternehmen wissen sehr gut, was auf sie zukommt.

Der VCI hat in den vergangenen Jahren seine Mitgliedsunternehmen kontinuierlich und intensiv über den Gesetzgebungsprozess und die kommenden Inhalte der Verordnung informiert.

Ende März dieses Jahres haben über 1.000 Teilnehmer aus den Mitgliedsfirmen eine Informationsveranstaltung des Verbandes in Frankfurt genutzt, um sich für die Umsetzung von Reach zu rüsten. Das betrifft vor allem die Registrierung von Stoffen, das Herzstück der Verordnung.

Wir haben festgestellt, dass sich Großkonzerne wie mittelständische Firmen seit Anfang des Jahres intensiv damit beschäftigen, interne Organisation und Arbeitsabläufe auf Reach abzustimmen.

 


Was ist für die Unternehmen jetzt am wichtigsten?

Dr. G. Romanowski: Die Unternehmen müssen ihr Stoffportfolio, alle Geschäftsfelder sowie die Kunden- und Lieferantenbeziehungen umfassend analysieren. Auf der Grundlage des Stoffinventars können sie dann entscheiden, welche Substanzen registriert werden müssen.

Dafür haben sie ab 1. Juni 2007 zwölf Monate Zeit. Dann bleiben ihnen noch sechs weitere Monate, um die notwendigen Unterlagen für die so genannte Vorregistrierung bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki einzureichen.

Nur dann können die Unternehmen die spezifischen Übergangsfristen in Anspruch nehmen, die je nach Produktionsmenge eines Stoffes bis zu elf Jahre laufen. Grundsätzlich gilt unter Reach: Ohne Registrierung darf ein Stoff künftig weder produziert noch importiert oder vermarktet werden.

Außerdem müssen die Unternehmen ihre Sicherheitsdatenblätter überprüfen. Diese Begleitinformation für die Kunden über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Stoffe spielt in Reach eine zentrale Rolle in der gesamten Wertschöpfungskette.

 


Welche Auswirkungen hat Reach auf den Markt?

Dr. G. Romanowski: Es lässt sich heute schwer abschätzen, ob es durch Reach zu Marktverschiebungen kommt. Schließlich erstreckt sich die gesamte Übergangsphase für die Registrierung der „Altstoffe" über einen Zeitraum von bis zu elf Jahren.

Aber wir gehen davon aus, dass nicht alle Stoffe in Zukunft unverändert für den Markt zur Verfügung stehen werden. Das gilt besonders für Stoffe in der Mengenstufe 10-100 t, mit denen vor allem mittelständische Unternehmen arbeiten.

Hier kann es schnell problematisch werden, wenn die Registrierungskosten im Vergleich zu Umsatz oder Ertrag zu hoch ausfallen. Wir gehen davon aus, dass 5 - 10 % der Stoffe aus diesem Grunde künftig nicht mehr in Europa produziert und vermarktet werden können.

Für die Zubereiter und Weiterverarbeiter - das sind häufig mittelständische Unternehmen - bedeutet dies einen erheblichen Anpassungsbedarf von Rezepturen, der zusätzlich einen beträchtlichen Kostenschub auslösen wird.

 

 

Wie wirkt sich Reach auf die Unternehmen aus?

Dr. G. Romanowski: Es kommen ohne Zweifel erhebliche Kosten und enormer bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen zu - auch wenn wir im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens wichtige Korrekturen für die Branche erreicht haben.

Dass es sich bei der Umsetzung von Reach um eine extrem komplexe Materie handelt, lässt sich gut am Umfang der technischen Leitfäden ablesen, die zurzeit von der EU-Kommission erstellt werden: Diese „Umsetzungshilfen" umfassen schon jetzt mehrere 1.000 Seiten, obwohl noch an verschiedenen Aspekten gearbeitet wird.

Zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie setzen die globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemie weiter unter Druck. Vor allem der Mittelstand wird in den kommenden Jahren an Reach noch schwer zu tragen haben.

Über 90 % der rund 1.700 Mitgliedsfirmen des VCI sind mittelständisch.

 


Können Sie die Kosten konkret benennen?

Dr. G. Romanowski: Die Chemieunternehmen werden nach unseren Schätzungen in den kommenden Jahren für zusätzliche Tests und die Erstellung der voraussichtlich über 80.000 Registrierdossiers mehr als 2 Mrd. € aufwenden müssen.

Bei vielen Stoffen und Produkten sind die Gewinnmargen bereits jetzt so gering, dass diese zusätzlichen Kosten nicht aufgebracht werden können. Die Registrierkosten eines Stoffes hängen stark von seiner Produktions- oder Importmenge ab, die in vier Größenklassen eingeteilt wurde.

Die Spannweite reicht von durchschnittlich 20.000 € für kleine Produktionsmengen, bis zu 10 t/a, bis zu 3 Mio. € für Substanzen, von denen mehr als 1.000 t/a hergestellt werden.

 


Welche Rolle spielt die Chemikalienagentur in Helsinki?

Dr. G. Romanowski: Eine entscheidende - und das ist auch gut so. Schließlich steuert die neue Behörde in Helsinki das gesamte Verfahren und hat Entscheidungsbefugnis.

Diese starke Position der Behörde haben wir auch gefordert, damit Entscheidungen ohne Umwege und möglichst effizient nach EU-weit einheitlichen Kriterien gefällt werden.

Das war ein großes Problem in der bisher geltenden Altstoff-Verordnung und hat zu mannigfaltiger Kritik von allen Seiten geführt. Deshalb bewertet die Chemikalienagentur auch die eingereichten Registrierungsdossiers.

Davon abgesehen erwarten wir, dass die Chemikalienagentur in einem Jahr fristgerecht voll arbeitsfähig ist und ihre künftigen Entscheidungen und Bewertungen strikt an den Buchstaben der Verordnung orientiert.

 


Welche Unterstützung bietet der VCI seinen Mitgliedsfirmen bei der Umsetzung an?

Dr. G. Romanowski: Der VCI unterstützt seine Unternehmen bei der Umsetzung der Reach-Verordnung mit Informationsblättern, Leitfäden und Checklisten zu wichtigen Elementen der Verordnung.

Das betrifft zum Beispiel das Sicherheitsdatenblatt oder Aufgaben und Termine bei der Registrierung oder auch Anweisungen zur Erstellung eines Stoffinventars. Außerdem baut der VCI zurzeit eine umfangreiche Service-Plattform für die Umsetzung von Reach auf.

Sie soll Anfang Juli an den Start gehen und wird den Mitgliedsunternehmen exklusiv und kostenfrei zur Verfügung stehen.