Chemie & Life Sciences

REACh: Wie der Mittelstand zum Ziel kommt

Kleine und mittelgroße Unternehmen benötigen spezielle Hilfe bei der Registrierung von Stoffen

12.03.2013 -

Das Motto von REACh „Ohne Daten kein Markt" wirkt bedrohlich. Zur Registrierungsfrist 2010 waren sogar große Unternehmen der chemischen Industrie an der Kapazitätsgrenze angelangt. Nun haben verschiedene Unternehmen Schwierigkeiten, die Registrierungsfrist 2013 einzuhalten. Zur Frist 2018 stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor der Aufgabe, die Registrierung jetzt und zukünftig wirtschaftlich zu gestalten. Es gibt Mittel und Wege, damit REACh für KMU nicht existenzbedrohend, sondern existenzsichernd ist.

Die REACh-Verordnung verlangt, dass Hersteller und Importeure von Stoffen diese bei der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA registrieren. Die Mengenschwelle liegt bei 1 t/a für Herstellung oder Import und gilt pro Hersteller oder Importeur.

Für vorregistrierte Stoffe galten bzw. gelten verschiedene Fristen: Der 30. November 2010 galt für Stoffe ≥ 1.000 t/a sowie für besonders umweltgefährliche Stoffe ≥ 100 t/a und CMR-Stoffe ≥ 1 t/a, der 31. Mai 2013 gilt für Stoffe ≥ 100 t/a und der 31. Mai 2018 gilt für Stoffe ≥ 1 t/a. Nicht registrierte Stoffe oder Gemische, die solche enthalten, dürfen nach Ablauf der jeweiligen Fristen innerhalb der EU nicht mehr verwendet werden.

Geschäftsrisiken

KMU, die Stoffe in den unteren Mengenbändern herstellen oder importieren, wissen manchmal nicht, ob sie den jeweiligen Stoff bis 2018 überhaupt noch vermarkten oder tatsächlich die Mengenschwelle 1 t/a überschreiten. Zudem bestehen gerade bei KMU oft erhebliche Engpässe, sich mit REACh so intensiv zu befassen, wie es zur Sicherung der geschäftlichen Aktivitäten eigentlich erforderlich wäre. Durch diese Konflikte entstehen einige typische Fehler bei der Registrierung.

  • Die Vorbereitungen auf die lange Bank schieben. Das ist problematisch, denn die Daten für das eigene Registrierungsdossier müssen erst einmal zusammengetragen oder generiert werden. Zudem müssen die EDV-Voraussetzungen zur Erstellung und Einreichung des Dossiers geschaffen werden. Und schließlich muss man sich auch erst einmal mit den Gepflogenheiten in einem „Substance Information Exchange Forum" (SIEF) auseinandersetzen.
  • Zuständigkeiten und Verantwortung nicht festlegen. Für die Registrierung - wie für REACh generell - sollte ein Verantwortlicher benannt werden, der die Aktivitäten durchführt oder zumindest koordiniert sowie Termine überwacht.
  • Die finanziellen Konsequenzen außer Acht lassen. Ein KMU wird bei seiner eigenen Registrierung normalerweise Bezug nehmen auf die Registrierung des federführenden Registranten. Was kostet das Bezugsrecht (Letter of Access)? Ist der Preis gerechtfertigt? Steigt der Preis je später man selber registriert?
  • Im SIEF übervorteilt werden oder die eigenen Möglichkeiten im SIEF nicht wahrnehmen. Im SIEF erfolgt virtuell alle Kommunikation zur Registrierung eines Stoffes. Firmen, die an der SIEF-Kommunikation nicht teilnehmen, überlassen anderen die Festlegungen.
  • Die eigenen Verwendungen des Stoffes im Stoffsicherheitsbericht (CSR) nicht abdecken lassen. Für Stoffe > 10 t/a muss das Registrierungsdossier einen CSR enthalten. In ihm werden für die identifizierten Verwendungen sicherheitsrelevante Maßnahmen ermittelt. Der federführende Registrant kann nur solche Verwendungen berücksichtigen, die ihm mitgeteilt wurden. Ansonsten muss der Co-Registrant entweder einen eigenen CSR erstellen oder auf die Anwendungen verzichten.
  • Zu spät feststellen, dass sich im SIEF nichts tut. Auch für Stoffe mit Registrierungsfrist 2013 gibt es kurz vor Ablauf der Frist derartige „verwaiste" SIEFs. Hier ist vorprogrammiert, dass die gesamte Registrierung scheitern wird. 2018 wird es genau so sein. Dann gilt „Ohne Daten kein Markt".
  • Hoffen, dass REACh verschwindet. REACh gilt als EU-Verordnung in den 27 Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die europäische Chemikalienpolitik ist unumkehrbar. Im Gegenteil, REACh wird weiter ausgebaut werden. Auch andere Wirtschaftsräume und Staaten haben längst begonnen, ihr eigenes REACh zu implementieren.

Lösungen für KMU

Es gibt aber durchaus Mittel und Wege, dass die Registrierungspflicht unter REACh für KMU nicht existenzbedrohend, sondern existenzsichernd ist.

Der federführende Registrant erstellt das Registrierungsdossier mit denjenigen Informationen, die von den anderen Registranten (Co-Registranten) gemeinsam eingereicht werden. Üblicherweise sind KMU solche Co-Registranten. Wie alle Registranten müssen sie sicherstellen, dass ihre Registrierung fristgerecht, wirtschaftlich und erfolgreich durchgeführt wird. Eine mögliche Lösung für KMU hat folgende Elemente:

  • Das Unternehmen konzentriert sich weiter auf die unternehmerischen Kernkompetenzen und nicht auf REACh.
  • Es beauftragt einen Dienstleister, der das Registrierungsdossier im Namen des KMU erstellt und bei der ECHA einreicht.
  • Das Jahr der Einreichung bestimmt der Registrant, um so ggf. die Entscheidung über die Registrierung als solche nicht verfrüht zu treffen.
  • Der Dienstleister wird nicht im Paket bezahlt, sondern erhält eine geringe jährliche Servicegebühr. Sie wird zum Zeitpunkt der Einreichung mit dem Gesamtpreis verrechnet. Wird auf die Registrierung verzichtet, fallen keine weiteren Kosten an.
  • Der Registrant erhält nicht nur Gewissheit, welche Daten erforderlich sind, sondern auch ausreichend Zeit, diese zu beschaffen.
  • Die SIEF-Kommunikation wickelt der Dienstleister ab, und er organisiert auch den Kauf eines ausreichenden Letter of Access.
  • Die administrativen Tätigkeiten mit der ECHA und die Begleichung der Gebühren an die ECHA nimmt ebenfalls der Dienstleister vor.

Das Konzept der Vorteile

Dieses Konzept bringt für KMU nur Vorteile und ist nachhaltiges Handeln zur Wahrung der eigenen Geschäftsinteressen. Zum einen ist die rechtzeitige Einreichung des Registrierungsdossiers garantiert und die Entscheidung fällt nicht voreilig. Zum anderen entfällt die zeitintensive Einarbeitung in die EDV-Systeme IUCLID und REACh-IT sowie deren ständige Pflege. Überhaupt ist die Zeitersparnis enorm, sich nicht selbst in das umfangreiche Regelwerk von REACh, GHS und begleitenden Verordnungen einarbeiten zu müssen.

Zudem müssen keine eigenen, zusätzlichen Kapazitäten aufgebaut werden, die vielleicht ohnehin nur vorübergehend gebraucht würden.
Absolut existenzsichernd ist, dass Unternehmen mit diesem Konzept nicht in den Registrierungsstau kurz vor Ablauf der Frist am 31. Mai 2018 geraten. Die Registrierungsfrist 2018 betrifft sehr viele KMU. Nach Angaben der ECHA wurden von 145.000 vorregistrierten Stoffen bisher nur weniger als 5.000 registriert, weitere ca. 10.000 registrierte Stoffe werden für die Frist 2013 erwartet. Das heißt, dass die überwältigende Mehrzahl der Stoffe zwischen Mitte 2013 und Mitte 2018 registriert wird. Wenn Firmen, die im Jahr 2017 oder 2018 keinen kompetenten Dienstleister mehr finden und nicht fristgerecht registrieren können, müssen sie ihre Geschäftstätigkeit zumindest zeitweise unterbrechen.

Nicht umsonst erklärt die ECHA „Registrierung ist ein Marathonlauf, kein Sprint." Der geschilderte Lösungsansatz für KMU stellt sicher, dass Unternehmen bei diesem Marathonlauf auch wirklich das Ziel erreichen.