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VCI enttäuscht über Ergebnis der Klimakonferenz in Lima

Keine Weichenstellung für ein globales Abkommen erkennbar

14.12.2014 -

Mit Bedauern stellt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) fest, dass es auch auf der Klimaschutzkonferenz in Lima nicht gelungen ist, feste Weichen für ein globales Klimaschutzabkommen 2015 in Paris zu stellen. Eine realistische Perspektive für ein international bindendes Abkommen mit vergleichbaren Anforderungen für die Reduzierung von Treibhausgasen, wie sie der Emissionshandel in der EU vorschreibt, sei bisher immer noch nicht in Sicht.

„Während wir in Deutschland und Europa die anspruchsvollsten Klimaziele der Welt haben, bleiben die Zusagen der anderen großen Emittenten weiterhin vage", erklärte der Hauptgeschäftsführer des VCI, Utz Tillmann. „Unsere Vorreiterrolle hat in Lima keine Nachahmer gefunden. Es sind zwar erhebliche finanzielle Mittel, auch von der Bundesregierung, für weitere Programme für den Klimafonds zugesagt worden - mit Blick auf ein globales Klimaschutzabkommen fällt das Ergebnis aber bescheiden aus."

Daran änderten auch die von China und den USA angekündigten Zielsetzungen wenig, betonte Tillmann. „Die weiterhin dramatische Steigerung der Emissionen in China und die eher dürftigen Minderungszusagen der USA bis 2030 gegenüber 1990 sind weit davon entfernt, die notwendigen gleichen Rahmenbedingungen beim Klimaschutz weltweit zu erreichen, die wir aus ökologischen und ökonomischen Gründen dringend brauchen. Klimaschutz funktioniert aber nur gemeinsam und nur mit den Lösungsbeiträgen der Wirtschaft."

Zudem solle die EU beginnen, parallel zum UN-Prozess auf G20-Ebene, so der VCI-Hauptgeschäftsführer, auf die Einrichtung eines einheitlichen Systems für den Emissionshandel hinzuwirken. Im Oktober hat der Europäische Rat sich darauf festgelegt, die Treibhausgase in der EU bis 2030 um 40 Prozent (Basis 1990) zu verringern. Das bedeutet für die deutsche Chemie, dass sie im Rahmen des Emissionshandels zusätzlich zu ihrer Vorleistung von bisher minus 48% eine weitere Reduktion um 22 Prozentpunkte auf eine Minderungsquote von minus 70% erbringen muss.