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VCI: Kritik an Reach-Registrierungsdossiers ist größtenteils unberechtigt

24.10.2018 -

Die chemisch-pharmazeutische Industrie arbeitet intensiv an der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung Reach. Die Qualität der Registrierungsdossiers hat für die VCI-Mitgliedsunternehmen Priorität. Die derzeit geäußerte Kritik an den Dossiers ist überzogen und größtenteils nicht gerechtfertigt. Darauf weist der Verband der Chemischen Industrie (VCI) anlässlich der heutigen Diskussion im EU-Parlament hin. VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann sagt: „Berechtigte Kritik an Inhalt und Form der Reach-Dossiers nimmt die Chemiebranche sehr ernst. Aus diesem Grund laden wir die deutschen und europäischen Behörden erneut zu einem intensiven Dialog ein und hoffen, dass es zu einem konstruktiven Austausch kommt.“

Ein kontroverses Thema sind Tierversuche: Die Reach-Verordnung schreibt vor, dass diese nur als allerletztes Mittel durchgeführt werden dürfen. Genau daran halten sich die Unternehmen und reichen alternative Informationen ein. Weitestgehend hierum dreht sich die Kritik deutscher Behörden, die seit 2014 ein Evaluierungsprojekt zur Qualität der Registrierungsdossiers durchführen. Dabei konnten Dossiers mit alternativen Informationen die Bewertung „konform“ oft nicht erhalten. Das verzerrt aus Sicht des VCI das Gesamtbild der Evaluation.

Tillmann: „Unsere Mitgliedsunternehmen berücksichtigen durch ihr Vorgehen die strikten Vorgaben der Reach-Verordnung zum Tierschutz. Der VCI hat den Behörden seit Start des Projekts mehrfach eine Zusammenarbeit im Sinne eines gemeinsamen Lernprozesses angeboten. Bei den Gesprächen wurde leider eine Diskussion der konkreten Kritikpunkte nicht ermöglicht.“

Wären Unternehmen, deren Registrierungsdossiers geprüft wurden, von Anfang an in das Evaluierungsprojekt einbezogen worden, hätten Missverständnisse zu den Vorwürfen aufgeklärt und eine objektivere Bewertung erzielt werden können. Der VCI hofft daher, dass die deutschen Behörden auf die Unternehmen zugehen.

Auch sonst hat der VCI immer betont, dass absichtlich unvollständig abgegebene Registrierungsdossiers nicht akzeptabel sind und geahndet werden müssen. Die vorhandenen Vorschriften zur Bewertung von Dossiers, zur Durchsetzung von Nachbesserungen sowie zur Sanktionierung von Verstößen reichen dafür aus. In Deutschland sind sie im Chemikaliengesetz und der entsprechenden Sanktionsverordnung geregelt.

Erst im Mai hatte der VCI zum Ende der rund 10-jährigen Reach-Registrierungsphase darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Chemikalienverordnung noch lange nicht beendet ist. Der Arbeitsaufwand wird für Unternehmen und Behörden in den kommenden Jahren hoch bleiben.

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