Strategie & Management

Neue Atex-Richtlinie ist in Kraft getreten

29.06.2016 -

Seit dem 20. April 2016 ist mit der neuen Atex-Richtlinie 2016/34/EU ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten, der den Explosionsschutz in Europa neu regelt. Wie der TÜV Rheinland hinweist betrifft die Richtlinie Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen wie z. B. in Produktionsanlagen verwendet werden. Mit dem Inkrafttreten wird die existierende Richtlinie 94/9/EG unwirksam. Die Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU in deutsches Recht über die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erfolgt zeitgleich. Das Ziel dieser Umstellung ist eine Angleichung der Atex-Richtlinie an andere EU-Harmonisierungsrechtsbeschlüsse. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der alten Atex-Richtlinie sowie die Anforderungen an Konformitätsbewertungsverfahren bleiben unverändert erhalten. Neu ist jedoch, dass die Pflichten der einzelnen Wirtschafts­akteure konkretisiert werden.

Kontakt

TÜV Rheinland

Am Grauen Stein 1
51105 Köln

+49 221 806 0
+49 221 806 1772

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