Personal & Karriere

Stress bewerten - Unternehmen sind oftmals überfordert

Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

14.07.2015 -

Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind weiter auf dem Vormarsch, der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Grund genug für den bundesdeutschen Gesetzgeber, hierauf zu reagieren und die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung im Jahre 2013 verpflichtend im Arbeitsschutzgesetz zu verankern. Für die Arbeitgeber ist es nicht leicht, aus der Vielzahl der vorhandenen Verfahren das richtige herauszufinden, externe Beratung tut Not. Die Personalexperten der BWA Akademie haben hierfür ein neues Beratungsverfahren entwickelt, das psychische Belastungen und Belastungen konkret ermittelt und darauf aufbauend gezielt gesundheitsfördernde Gegenmaßnahmen ermöglicht.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt beruflichen Stress zu den „größten Gefahren des 21. Jahrhunderts“. Wohl zu recht, denn die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu und die Zahl der Erkrankten steigt stetig an. So hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) festgestellt, dass 12,5% aller Krankheitsausfälle mittlerweile auf psychische Erkrankungen zurückgehen. Damit hat die Zahl der betrieblichen Fehltage aufgrund von Burnout und Co. dramatisch zugenommen: Seit 2004 ist sie um fast 1.400% gestiegen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist immens: Nach jüngsten Berechnungen der Bundesregierung entstehen der deutschen Wirtschaft durch psychische Krankheiten jährlich Produktionsausfälle von 26 Mrd. EUR. Bis zu 13 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Schätzungen von Gesundheitsexperten und Krankenkassen von Burnout betroffen. Arbeitsausfälle wegen psychischen Erkrankungen nehmen in Deutschland mittlerweile Platz 2 bei den Krankschreibungen ein. Auch die Zahl der Frühverrentungen wegen Burnout oder Depressionen steigen.

Liste der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist lang

Zu diesen psychischen Belastungen zählen u.a. Arbeitsfaktoren wie wechselnde oder lange Arbeitszeiten, umfangreiche Überstunden, unzureichendes Pausenregime oder Arbeit auf Abruf. Zudem können Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität sowie häufige Störungen und Unterbrechungen den Arbeitnehmer stark belasten. Auch soziale Faktoren sind hierbei wichtig: Ein isolierter Einzelarbeitsplatz, keine oder nur geringe Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen und natürlich auch Mobbing tragen ebenfalls zu psychischen Belastungen bei. Aber auch Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe, schwere körperliche Arbeit sowie räumliche Enge des Arbeitsplatzes oder das sich wieder stärker durchsetzende Großraumbüro können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers führen.

Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich verankert

In einer von ständigen Veränderungsprozessen geprägten Arbeitswelt nimmt der Stellenwert psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung hat der bundesdeutsche Gesetzgeber reagiert: Seit 2013 umfasst das Arbeitsschutzgesetz (Paragraph 5) die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie die Ableitung entsprechender Maßnahmen. Die gesetzliche Regelung fordert von den Arbeitgebern explizit, dass sie psychische Belastungen nach Möglichkeit vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, ansonsten so gering wie möglich halten sollen.

Welches der 90 Verfahren passt zum Unternehmen?

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Nicht nur kleine und mittelständische Betriebe sind mit der Durchführung schlichtweg überfordert – und sei es nur damit, aus den zahlreichen unterschiedlichen Verfahren das richtige herauszufinden. Da es laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) allein in Deutschland derzeit etwa 90 unterschiedliche Verfahren gibt, ist eine Unterstützung durch professionelle Experten meist sinnvoll. Diese helfen dabei, das Projekt „Gefährdungsbeurteilung“ und dessen Ergebnisse effizient umzusetzen. Externe Berater können Unternehmen bei den ersten Schritten helfen, die sich oft als unerwartet schwierig erweisen. Bei der Auswahl des richtigen Verfahrens muss vorab der Aufwand berücksichtigt werden. Zudem sollten schon frühzeitig die Beschäftigten und der Betriebsrat mit eingebunden werden.

Neues Beratungsverfahren von BWA

Die BWA Akademie hat ein neues Beratungsverfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz entwickelt. Die Beratung umfasst die Analyse der Ist-Situation inklusive einer Bewertung der bereits geplanten Maßnahmen und die Erarbeitung individueller auf das Unternehmen zugeschnittener Vorgehensweisen. Grundlage hierfür bildet der wissenschaftlich validierte Fragebogen COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire, deutsche Standardversion). Dabei steht aber nicht die Beurteilung des einzelnen Arbeitnehmers als Individuum im Mittelpunkt. Vielmehr geht es darum, die auf ihn einwirkenden psychischen Belastungen der Arbeit zu erfassen und geeignete Maßnahmen dagegen zu entwickeln.

Psychische Belastungen gemeinsam bewältigen

Die Möglichkeiten zur Prävention psychischer Belastungen werden in vielen Firmen mittlerweile im Rahmen eines ganzheitlichen, betrieblichen Gesundheitsmanagements betrieben. Die Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn die Angestellten diese mittragen und sich aktiv an den Stressmanagement-Seminaren, Potenzialanalyseverfahren und der Strategieplanung beteiligen. Durch präventives Einzelcoaching oder Workshops können sich Arbeitnehmer rechtzeitig mit Stress-Situationen auseinandersetzen, eigene Werte ermitteln und hilfreiche Strategien, Methoden und Ziele erarbeiten: Druck aushalten kann nur, wer innerlich stark ist und über entsprechende Strategien verfügt, damit umzugehen. In den Stressmanagement-Seminaren lernen die Teilnehmer, motivierenden Stress zu identifizieren und entspannter mit Stresssituationen während der Arbeitszeiten umzugehen.

Präventive Maßnahmen wirken positiv auf Unternehmenserfolg

Mit der Ermittlung und Analyse der psychischen Belastung und Beanspruchung können gezielt gesundheitsfördernde Maßnahmen aufgesetzt werden und psychischen Gesundheitsgefährdungen, wie z.B. Stress- und Burnout-Erkrankungen, vorgebeugt werden. Setzt ein Unternehmen diese Maßnahmen konsequent unter aktiver Beteiligung seiner Mitarbeiter um, so sollte sich dies positiv auf den Unternehmenserfolg auswirken. Von gesteigerter Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter profitieren die Unternehmen in Form von weniger Krankenständen, Fluktuation und Kosten. In der Folge kann von steigender Produktivität, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ausgegangen werden.

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