Anlagenbau & Prozesstechnik

Änderungsfest – Blockchain garantiert Dauer – nicht Wahrheit

31.10.2019 -

Die Blockchaintechnologie ermöglicht zusammen mit Smart Contracts digitale Zwillinge von kompletten Wertschöpfungsketten.

Die Blockchaintechnologie ermöglicht Transaktionen ohne ein zusätzliches Kontobuch bei den Beteiligten, die mindestens ebenso fehler- und fälschungssicher sind wie mit einem unabhängigen Wächter. Technisch handelt es sich bei einer Blockchain um eine dezentrale Datenbank, das heißt, sie existiert in mehreren identischen Abbildern auf verschiedenen Rechnern. Diese Abbilder werden laufend in einzelnen Blocks fortgeschrieben, welche durch mathematische Codierungen abgeschlossen und anhand von Hashwerten untereinander verbunden sind. So entsteht eine änderungsfeste Historie, welche die Genese des Datenbankinhaltes zeigt. Eine Manipulation eines Datenbankabbildes würde zu einem Widerspruch gegenüber den anderen führen, selbst wenn die mathematische Codierung überwunden würde. Diese Grundlage für nicht von Menschen kontrollierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter kann Geschäftsvorfälle erheblich beschleunigen und vereinfachen. Perspektivisch ermöglicht dies die Vernetzung der gesamten Wertschöpfungskette; als Zukunftsszenario wird die Verhandlung und Abwicklung von Verträgen zwischen Maschinen gezeichnet. Im produzierenden Bereich können automatisiert Lieferketten organisiert und in Echtzeit Grunddaten z. B. über Herkunft und Eigenschaften von Waren für gemeinsame Prozesse bereitgestellt werden. Eine änderungsfeste Historie ermöglicht ferner, Berechtigungen an und Eigenschaften von Gegenständen anhand digitaler Repräsentanten („Token“) nachzuvollziehen. Was kann man damit anfangen?

Bild und Wirklichkeit
Eine einfache Methode, Schutz vor nachträglichen Verfälschungen herzustellen, ist eine Kopie, bspw. ein Foto von einem unterschriebenen Vertrag. Ein Vergleich damit zeigt, ob das Original noch im Ursprungszustand ist. Trivial ist das nicht: Wir müssen unterstellen, dass die Kamera richtig funktioniert. Und wir müssen hoffen, dass die Fotografie nicht nachträglich kompromittiert wird, gleichgültig ob gleichzeitig mit dem Original oder für sich allein; beides führt zu Verwirrung. Dieses Problem löst die Blockchaintechnologie, indem sie nicht auf ein einzelnes Abbild setzt, sondern auf mehrere, je nach Modell sogar auf tausende. Um etwas zu beweisen, müssen wir aber zusätzliche Anforderungen an die Fotografie stellen. Sie muss den richtigen Ausschnitt zeigen, also alles vollständig und wahrheitsgetreu wiedergeben, was relevant ist, zugleich aber nichts, was ablenken und zu Missverständnissen führen könnte. Absicherungen der inhaltlichen Richtigkeit fehlen der Blockchaintechnologie. Ihr Garantieversprechen liegt in der Integrität, nicht aber in der Korrektheit gespeicherter Informationen. Die Blockchaintechnologie verhindert Verfälschungen, nicht aber falsche Eintragungen. Der Eintrag „Die Erde ist eine Scheibe“ könnte also auf ewig nicht unbemerkt abgeändert werden, aber er träfe niemals zu. Eine Blockchain garantiert nicht Wahrheit, sondern Dauer. Dass das Festgeschriebene mit der Realität korrespondiert, muss auf andere Weise abgesichert werden.

Einen Schritt weiter als Kopien gehen öffentliche Register wie das Grundbuch. Die vorangegangenen Zustände werden darin nicht gelöscht, sondern als überholt markiert – auf diese Weise kann man Legitimationsketten nachvollziehen, was die Plausibilität erhöht. Dies geht auch in einer Blockchain, sichert aber den ursprünglichen Eintrag nicht ab. Dazu sind Sicherungen erforderlich, die über die Aufzeichnung hinausgehen. Beim Grundbuch gelten eingeschränkte Schreibrechte; nur das Grundbuchamt darf Eintragungen vornehmen, und dafür gibt es streng reglementierte Abläufe. Wichtige Rechtsgeschäfte als Grundlage von Eintragungen in das Grundbuch erfordern ein zusätzliches formales Verfahren, die notarielle Beurkundung. Aus diesen Gründen genießt das Grundbuch öffentlichen Glauben, der in den §§ 891, 892 BGB geregelt ist: Was im Grundbuch steht, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als richtig, weil es darin steht.

Um rechtssicher zu operieren, müssen die Beteiligten daher in das System Sicherungen einbauen, die über die eigentliche Blockchain hinausgehen. Inwieweit es dafür genügt, z. B. Sensordaten abzugreifen, hängt von der Zuverlässigkeit des Sensors ab. Die über das Beispiel hinausgehende Frage lautet: Wie weit lässt sich die Erfassung von relevanten Informationen automatisieren und gegen Fehler schützen, wenn es bspw. um Zollinformationen oder Angaben zur Produktqualität geht? Wie frei von Zweifeln sind die verfügbaren Informationen? Ein Vorteil mehrerer parallel geführter Bücher liegt immerhin darin, dass Eintragungen vor der Sicherung gegen Änderungen durch mehrere Instanzen unabhängig voneinander geprüft werden. Bis zu welchem Punkt es ein Mehrwert ist, Mittelsmänner abzuschaffen, ist (auch) deshalb eine der wichtigen und spannenden Fragen. Diese Frage weist noch in eine weitere Richtung, nämlich zur Aussagekraft der gespeicherten Informationen. Dass etwas „da steht“, dass bestimmte Fakten gegeben sind, ist aus rechtlicher Sicht nur in einfachen und eindeutigen Fällen hinreichend. Je simpler ein Faktum ist, desto weniger lässt sich daraus ableiten. Ein Sensordatum besagt für sich genommen in der Regel wenig. Fakten sind meist interpretationsbedürftig: Genauso, wie bspw. ein Grundbuch nicht entscheidet, ob der Nachbar zu viel Lärm macht oder ob das Gebäude auf dem Boden rechtmäßig gebaut ist, kann das eine Blockchain.

Abwicklung und Auslegung
Helfen hier so genannte Smart Contracts weiter? Bei diesen geht es darum, Geschäftsvorfälle so zu operationalisieren, dass sie automatisiert ausgeführt werden können. Dazu müssen Maschinen die Voraussetzungen erkennen, durch welche der jeweils nächste Schritt bedingt ist. Dies setzt voraus, den jeweiligen Schritt exakt zu definieren, den Rahmen für seine Ausführung festzulegen und nicht zuletzt die Ausführung zu kontrollieren. Verträge im rechtlichen Sinne sind solche Automaten nicht, auch wenn dies gelegentlich diskutiert wird. Das Recht versteht unter einem Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen, durch welche ein Schuldverhältnis begründet wird, also ein Bündel aus Rechten und Pflichten. Was Maschinen untereinander tun, muss demnach aus rechtlicher Sicht vom Willen menschlicher Vertragsparteien getragen sein, denn Automaten haben keinen. Bei der Durchführung eines Vertrages dagegen ist aus rechtlicher Sicht weitgehend gleichgültig, ob Menschen oder Maschinen handeln. Smart Contracts sollen diese Ebene der Vertragserfüllung in einer Durchführungsanweisung maschinentauglich machen. Wichtig ist also, Werkzeug und Inhalt auseinanderzuhalten. Smart Contracts betreffen die Ausführungsebene rechtlicher Regelungen und haben zu einem Vertrag im juristischen Sinne dasselbe Verhältnis wie eine schriftliche Vertragsurkunde zum vereinbarten Willen. Deshalb kann ein Smart Contract auch nur Regeln ausführen, über die kein Streit herrscht. Wenn es zum Streit kommt, spielt dieser gegenüber dem Smart Contract auf einer Metaebene und kann nicht durch diesen gelöst werden.

Smart Contracts sind demnach Werkzeuge, um die Vertragsdurchführung zu beschleunigen. An Interpretationen scheitern sie jedenfalls bislang, und anders als juristische Laien manchmal meinen, kommen nur sehr unkomplizierte Fälle ohne Interpretation aus: Zahlungen gehen fristgemäß in der vereinbarten Höhe ein, Lieferungen kommen pünktlich, Aufträge werden ausgeführt. Aber was heißt fristgemäß, welche Höhe wurde vereinbart, wann ist pünktlich und wie ist auszuführen? Natürlich lassen sich solche Aspekte konkretisieren, aber das beseitigt Interpretationsbedarf ebenfalls nur dann, wenn Zeiten, Betrag und Ausführungsart eindeutig messbar beschrieben werden können. Wollen wir mehr wissen, z. B. ob ein Produkt „entsprechend“ einer Industrienorm ausgeführt ist oder „angemessene“ Anstrengungen unternommen wurden, hilft eine binäre Logik nicht weiter, weil solche Begriffe eine Wertung erfordern. Vertragsformulare gibt es in der analogen Welt schon lange; die Erfahrung zeigt, dass sie nur für Alltagsgeschäfte taugen, und auch dort stoßen sie an Grenzen, weil sich die Realität mit vertretbarem Aufwand nur begrenzt schematisch erfassen lässt. Hinzu kommt, dass Smart Contracts von der bereits angesprochenen Qualität der Datenerfassung abhängen. Auch die einfachste Form der Rechtsanwendung setzt einen Abgleich des Rechtssatzes mit der Realität voraus und kann daher nicht nur innerhalb einer Datenbank stattfinden. Das spricht selbstverständlich nicht dagegen, einfache und eindeutige Geschäftsvorfälle zu automatisieren, die an simple Fakten anknüpfen, und eine änderungsfeste gemeinsame Datenbank wird dadurch ohnehin nicht entwertet. Aber es wird klar, dass die Idee einer sich selbst abwickelnden Prozesskette auch insoweit konkretisiert werden muss.

Offenheit und Schutz
Die Zeit wird zeigen, welche Steigerungsmöglichkeiten bestehen. Ein anderes, konzeptionelles, Problem, muss aber schon bei den ersten Schritten bedacht werden. In der produzierenden Industrie betrifft eine vernetzte Kommunikation schnell den Know-how-Schutz, denn technische Daten sind von Gesetzes wegen rechtlich weitgehend ungeschützt. Dass es sich ja „nur“ um technische Daten handele, dürfte auch bei auf den ersten Blick belanglosen Informationen trügen – aus wie wenigen Angaben weitreichende Erkenntnisse generiert werden können, zeigt die Erfahrung mit sozialen Netzwerken. Das ist kein architektonisches Problem der Blockchaintechnologie, denn diese setzt Transparenz nicht zwingend voraus. Dass mehrere Abbilder der Datenbank existieren, bedeutet nicht, dass diese für jeden zugänglich sein müssen. Auch muss in einer Blockchain kein Klartext gespeichert werden, damit sie funktioniert. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Vorteile einer Vernetzung nur gezogen werden können, wenn Informationen in gewissem Maß frei fließen. Verschlüsselung und Abschottung können eine blockchainbasierte Datenbank gegen Zugriffe von außen schützen, unter den Beteiligten sind sie gar nicht oder nur sehr begrenzt denkbar.

Erstens muss deshalb vertraglich klar geregelt werden, wer was mit welchen Informationen tun darf; Sicherungen wie etwa Vertragsstrafen sind nötig. Besonders am Ende von Partnerschaften helfen Löschansprüche nicht unbedingt, weil in einer Blockchain gespeicherte Informationen sich nicht nachträglich entfernen lassen. Ebenfalls regelungsbedürftig ist, wer unter welchen Umständen Zugriff auf die gespeicherten Daten erhält, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Als Beweismittel taugt eine änderungsfeste Datenbank nur, wenn die gespeicherten Informationen greifbar sind, also in einem lesbaren Format zugänglich. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn einer der Beteiligten die technische Infrastruktur für den Betrieb der Blockchain zur Verfügung stellt und die übrigen damit bei Konflikten prinzipiell vom Zugriff ausschließen könnte. Zweitens muss technisch nachvollziehbar sein, wer wann welche Information erhalten hat, um Missbrauch zu beweisen und damit abzuschrecken. Beweislastregeln im Vertrag flankieren dies. Drittens gilt, Datensparsamkeit zu beherzigen und kritisch zu prüfen, welche Informationen andere Beteiligte für den gewünschten Zweck brauchen. Ggf. können Token als Signalgeber fungieren, um so die Rohinformationen zu schützen.

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