Strategie & Management

GHS: Warum Harmonisierung so schwierig ist

Auch nach 15 Jahren GHS gibt es keine wirkliche Einheit – Probleme und Erklärungen

02.05.2018 -

Auf der „United Nations Conference on Environment and Development (UNCED)“ in Rio de Janeiro im Juni 1992 (The Earth Summit) wurde die Harmonisierung zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen beschlossen. Die Ziele des Globally Harmonised Systems (GHS) waren und sind, ein weltweit einheitliches Schutzniveau, eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung, Angleichung von Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht und damit eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels zu erreichen.

Zurzeit haben 50 Länder (26%) das GHS umfassend implementiert. 15 Länder (8%) haben GHS nur in einzelnen Sektoren implementiert (z.B. nur für den gewerblichen/industriellen Bereich) und 128 Länder (66%) haben bisher keine nationale Umsetzung vorgenommen. Ein Großteil der Länder, die das GHS voll oder teilweise implementiert haben, sind jedoch wichtige Akteure im weltweiten Handel.

Grundlegende Informationen zum GHS

Das GHS ist ein Angebot an die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen, ihr eigenes Chemikalienmanagementsystem zu entwickeln und einzuführen. Die Hoffnung besteht darin, damit einen Startpunkt zur Harmonisierung zu setzen. Jedoch ist kein Land verpflichtet, das System als solches oder Teile davon zu implementieren. Grundsätzlich gibt das GHS Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung sowie auch für das Sicherheitsdatenblatt. Länder können einzelne Teile des GHS auswählen und dann in ihre eigenen nationalen Gesetze und Verordnungen übernehmen (Building Block Approach). So wurde in vielen Ländern die Kategorie fünf im Bereich der Toxizität nicht implementiert. In den USA wurde der gesamte Bereich zur Umwelt nicht übernommen. Zusätzlich können weitere Elemente eingeführt werden (z.B. EUH-Sätze in der EU).

Das GHS hat keine harmonisierte Datenbasis und gibt keine Empfehlungen oder Methoden zur Validierung und Auswahl von Daten. Es ist ein System, das laufend weiterentwickelt wird. Die erste Ausgabe wurde 2003 publiziert. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung (Revision). Ob und wann eine Anpassung in die nationalen Gesetze und Verordnungen übernommen wird, liegt in der Verantwortung der Nationalstaaten. Allerdings wurden bereits bei der Ersteinführung in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Revisionsstände implementiert. Viele Länder haben keinen Prozess zur regelmäßigen Anpassung an das UN-GHS.

Kein einheitliches Sicherheitsdatenblatt

Ein wichtiges Element bei der Kommunikation in der Lieferkette stellt das Sicherheitsdatenblatt dar. Die grundlegenden Inhalte dessen sind im GHS spezifiziert. Die Umsetzung ist aber weltweit sehr unterschiedlich erfolgt. Manche Länder verlangen nur die Informationen, die im Anhang IV des GHS festgelegt sind. Viele andere Länder sehen das Sicherheitsdatenblatt als das Informationsmedium der Wahl und haben gesetzlich festgelegt, dass zusätzlich zu den Basisinformationen sehr viele weitere Informationen aufgenommen werden müssen.

Auf Grund vielfältiger Unterschiede kann man nicht von einer Harmonisierung sprechen. Die Information über Landesgrenzen hinweg ist nicht gewährleistet. So wird Nutzer durch ein US-Sicherheitsdatenblatt nicht über die Einstufung und Kennzeichnung der Inhaltsstoffe informiert. Damit ist eine Plausibilitätsprüfung der Einstufung des Gemisches nicht möglich. Die Erstellung eines EU-Sicherheitsdatenblatts ist mit diesen fehlenden Informationen nicht möglich bzw. würde zu völlig anderen Einstufungen der Inhaltsstoffe und des Gemisches führen.

Weltweit werden in der Regel im Sicherheitsdatenblatt die intrinsischen Eigenschaften zu einem Stoff oder Gemisch erfasst. Das Risiko spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die EU hat mit der Aufnahme der Expositionsszenarien im Sicherheitsdatenblatt selbst oder als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt eine Komponente der Risikobewertung eingeführt. Zusätzlich müssen im Sicherheitsdatenblatt abgeleitete Grenzwerte wie DNELs (derived no-effect levels) oder PNECs (predicted no-effect concentrations) erfasst werden. Diese Grenzwerte und deren Bedeutung sind in anderen Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums nicht geläufig und werden im GHS auch nicht erwähnt.

Vielfalt bei Etiketten

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kommunikation der Gefahren ist das Etikett/Label. Im GHS sind auch hier nur Basisinformationen spezifiziert. Einige Länder wie die USA verlangen nicht einmal diese Basisanforderungen. Hier muss auf dem Label nicht zwingend der Name des Stoffes oder der Gefahrauslöser genannt werden. Viele andere Länder verlangen nationale Zusatzinformationen oder haben spezielle Formatierungsanforderungen.

Die Größe der Piktogramme auf dem Label und die Größe der Etiketten sind im UN-GHS nicht spezifiziert. Dies führt zu sehr unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Ländern bzw. Regionen.

Die Anforderungen, welche Elemente bei der Etikettierung kleiner Gebinde weggelassen werden können, ist von Land zu Land verschieden. Die Definition eines kleinen Gebindes ist nicht harmoniert. Viele Länder haben keine verbindlichen Regelungen für kleine Gebinde.

Datenbasis und nationale Listen

Das GHS stellt Methoden zur Einstufung auf Basis toxikologischer, ökotoxikologischer und physikalisch-chemischer Daten zur Verfügung. Damit soll sichergestellt werden, dass bei gleicher Datenbasis die gleiche Einstufung und Kennzeichnung abgeleitet wird.  Dieses System hat jedoch Schwächen.

Die Prüfungsmethoden sind weitgehend durch entsprechende OECD-Methoden festgelegt. Die Interpretation der Ergebnisse kann nicht verbindlich festgelegt werden. Welche Daten valide und wie diese zu interpretieren sind, ist Aufgabe von Toxikologen. Durch die Nutzung verschiedener Daten zur Einstufung kommt man zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. In der EU hat man über die Registrierung im Rahmen der REACh-Verordnung und durch die Aufforderung, die Einstufung im Substance Information Exchange Forum (SIEF) gemeinsam festzulegen, einen ersten Schritt zur Harmonisierung unternommen.  Dieser Ansatz wird jedoch durch die Beibehaltung von Listen mit Mindesteinstufungen gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung konterkariert. Hier werden für einige Gefahrenkategorien verbindliche Einstufungen festgelegt. Die Datenbasis für diese Einstufung ist nicht dokumentiert bzw. transparent. Listen mit verbindlichen Einstufungen, deren Datenbasis nicht nachvollziehbar ist, gibt es mittlerweile in vielen Ländern, die das GHS eingeführt haben (EU, China, Südkorea, Japan, Malaysia, Taiwan, Australien).

Zusammenfassung

Die Einführung des GHS in nationales Recht ist ein erster Schritt auf dem Weg der Harmonisierung. Die Hauptprobleme bei der Harmonisierung sind die:

  • Einführung auf Basis von unterschiedlicher Revisionen
  • Aktualisierung der GHS Version zu unterschiedlichen Zeitpunkten
  • Baukastenprinzip (Building Block Approach)
  • Aufrechterhaltung bereits vorhandener Schutzziele (EUH-Sätze)
  • Überfrachtung des Sicherheitsdatenblatts mit zusätzlichen nationalen Informationen
  • Einführung von national verbindlichen Einstufungslisten

Die Harmonisierung im Bereich des Gefahrguts wird seit mehreren Jahrzehnten vorangetrieben. Hier kann man mittlerweile von einer Harmonisierung sprechen, obwohl es auch in diesem Bereich noch viele Unterschiede in verschiedenen Regionen und bei verschiedenen Verkehrsträgern gibt. Die Harmonisierung im Bereich der Einstufung, Kennzeichnung und Kommunikation steckt noch in den Kinderschuhen. Hier kann man zurzeit noch nicht von einer echten Harmonisierung sprechen. Die Produktsicherheitsabteilungen in den Unternehmen müssen nach wie vor sehr viele regionale bzw. nationale Unterschiede beachten. Das Ziel, Handelshemmnisse abzubauen und der Traum des Managements, Ressourcen und Kosten in diesem Bereich einzusparen, ist längst nicht erreicht. Ungeachtet dessen ist allerdings anzumerken, dass es ohne GHS sicher noch schlechter aussehen würde.

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