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Apotheken setzen „Securpharm“ ab 1. April 2018 um

Kampf gegen Arzneimittelfälschungen

09.02.2018 -

Der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, die Kriminelle in die legale Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel bis hin zur Apotheke einzuschleusen versuchen, geht ab 1. April 2018 in eine neue Phase. Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für die Einrichtung des Fälschungsschutzsystems „Securpharm“: Bis dahin sollen die mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland von ihren Softwarehäusern über notwendige Hardware-Anpassungen und Software-Aktualisierungen informiert sein – und den Zeitplan für die Umsetzung im laufenden Jahr festlegen. Ab dem 1. April 2018 können alle Apotheken ihren Zugang zum Securpharm-System beantragen. Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute - genau ein Jahr vor Inkrafttreten der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie - mit. Denn ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „Securharm“ teilgenommen.

„Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und Securpharm-Verantwortlicher. „Wir können jetzt sukzessive von der Vorbereitungs- in die Einrichtungsphase übergehen. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich.“ Hubmann weiter: „Beim Aufbau des europäischen Fälschungsschutzsystems kümmern wir uns in Deutschland zusätzlich um einen besonderen Schutz sensibler Daten. Mit je einem Server für die Industrieunternehmen und die Apotheken werden die Daten für die notwendigen Prüfprozesse nur anonymisiert ausgetauscht. Erst wenn ein konkreter Fälschungsverdacht auftaucht, werden die entsprechenden Daten deanonymisiert gebündelt und zur Aufklärung weitergeleitet.“