Personal & Karriere

Arbeit 4.0: Dialogprozess schreitet voran

27.05.2016 -

Die Digitalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt schreitet voran und die Diskussionen um einen Wandel der Arbeitsbedingungen sind in vollem Gange. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat im April 2015 den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ gestartet und ein Grünbuch als Diskussionspapier vorgelegt. Die Veränderungen und Chancen der neuen Arbeitswelt werden seitdem mit Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmen kontrovers diskutiert. Am Jahresende steht als Grundlage möglicher Gesetzesänderungen das Weißbuch der Ministerin.

Halbzeitbilanz
Die Interessen der Chemie-Arbeitgeber vertritt der BAVC in verschiedenen Fokusgruppen, etwa zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten. In der Halbzeitkonferenz im März 2016 wurde mit mehr als 650 Teilnehmern das Spannungsfeld zwischen Erwerbstätigkeit und individuellem Lebensrhythmus diskutiert. In einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion stellte der BAVC die Vorteile einer tarifvertraglichen Regelung gegenüber einer gesetzlichen heraus und unterstrich den Wert der Tarifautonomie. Im Gegensatz zum Gesetzgeber können Tarifvertragsparteien die besonderen Bedürfnisse ihrer Branche berücksichtigen.

Reform im Arbeitszeitrecht dringend nötig
Das klassische Anwesenheitsmodell „nine to five“ entspricht längst nicht mehr der betrieblichen Realität. Mitarbeiter erledigen die Arbeit zu wechselnden Zeiten von unterwegs oder von zu Hause. Vor allem die tägliche 8-stündige Obergrenze der Arbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß. Eine flexible Verteilung des Volumens auf die Woche kann auch Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden ermöglichen. Den rechtlichen Spielraum hierzu bietet die EU-Arbeitszeitrichtlinie längst.

Eine weitere Baustelle des Arbeitszeitrechts sind die Ruhezeiten: Derzeit muss nach Ende der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Jede Unterbrechung lässt diese von neuem starten. Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit mittags unterbricht und dafür am Abend bis 23 Uhr eine Präsentation vorbereitet, darf am nächsten Morgen nicht vor 10 Uhr die Arbeit aufnehmen. Für Verstöße haftet der Arbeitgeber allein, obwohl der Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit selbst bestimmt. Hier bedarf es dringend einer Gesetzesänderung. Ein Gesetz aus Zeiten, in denen die Arbeit nur vom Schreibtisch im Büro erledigt werden konnte, kann neuen Herausforderungen und Chancen der digitalen Arbeitswelt nicht gerecht werden.

Spielraum für Tarifverträge stärken
Der Gesetzgeber ist gefordert, neue gesetzliche Regelungen mit tariflichen Spielräumen zu verbinden. Nur so können passgenaue Lösungen für die Besonderheiten der Branche gefunden werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können Nutzen aus der Digitalisierung ziehen. Der gesuchte Flexibilitätskompromiss auf betrieblicher Ebene muss, so Ministerin Nahles bei der Halbzeitkonferenz, wie ein Maßanzug beiden Seiten passen. Die zum Schneidern dieses Maßanzugs notwendigen Werkzeuge muss nun der Gesetzgeber liefern.