

Der Explosionsschutz in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und die Schweiz) ist in den drei Ländern gleich aufgebaut und basiert auf den ATEX-Richtlinien: ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (vormals 94/9/EG) und ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG der Europäischen Union).
Anpassung an Marktanforderungen, das bedeutet Kapazitätserweiterung, Verfahrens- oder Produktumstellungen. Ist der beteiligte Anlagenplaner breit aufgestellt und hat alle Aspekte im Blick, vom ersten Entwurf bis zu Inbetriebnahme, bleibt das Projekt kurz und übersichtlich – von Vorteil für alle Beteiligten.