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Neues aus dem VAA – VAA informiert und berät online

VAA-Werksgruppen unterstützen Mitglieder in Zeiten von Corona über virtuelle Veranstaltungen

17.09.2020 - Sind die Regelungen zu Homeoffice, Betriebsurlaub und Arbeitsschutz in den Chemie- und Pharmaunternehmen noch auf dem neuesten Stand? Gerade in Krisenzeiten kommt es darauf an, dass auch außertarifliche und leitende Angestellte ihre Rechte kennen.

Sind die Regelungen zu Homeoffice, Betriebsurlaub und Arbeitsschutz in den Chemie- und Pharmaunternehmen noch auf dem neuesten Stand? Gerade in Krisenzeiten kommt es darauf an, dass auch außertarifliche und leitende Angestellte ihre Rechte kennen. Dazu bietet der VAA – Führungskräfte Chemie den Werksgruppen vor Ort Unterstützung an, die über Online-Tools auch im Coronazeitalter funktioniert. So hat es im Frühsommer 2020 mehrere Veranstaltungen gegeben, auf denen VAA-Juristen über das Arbeitsrecht in Krisenzeiten referiert und zahlreiche Fragen von VAA-Mitgliedern beantwortet haben.

An den Werksgruppenveranstaltungen bspw. im Chemiepark Marl und im Industriepark Wolfgang haben über 100 bzw. über 70 VAA-Mitglieder teilgenommen. Über das Internet zugeschaltet war in beiden Fällen Torsten Glinke aus der VAA-Geschäftsstelle Köln. Worum ging es? „Unter anderem wurden Fragen zur Kinderbetreuung im Homeoffice und zu Arbeitnehmern in Quarantäne angesprochen“, so der VAA-Jurist. Die Onlinevorträge haben technisch gut funktioniert und die Teilnahme ließ sich für einige Mitglieder leichter einrichten als bei einem Treffen mit persönlicher Anwesenheit. „Wir haben einmal mehr gesehen, dass Vorträge und Diskussionen auch im Onlineformat funktionieren.“

Mit rund 70 Teilnehmern hat die Veranstaltung bei der Werksgruppe Wacker Burghausen Mitte Juli einen kleinen Rekord erzielt. „Ich bin begeistert von den hohen Teilnehmerzahlen“, so die Werksgruppenvorsitzende Birgit Schwab. Dazu habe sicherlich auch der virtuelle Modus beigetragen. Konkret ging es um das Abschneiden von Wacker bei der Befindlichkeitsumfrage 2020, insbesondere in Bezug auf die Zusatzfragen zum Umgang des Unternehmens mit der Covid-19-Pandemie sowie die Ergebnisse der aktuellen Einkommensumfrage. VAA-Jurist Christian Lange hielt einem Onlinevortrag zum Thema „Versetzungen: Was darf der Arbeitgeber?“. Hier waren außerdem knapp 100 Teilnehmer aus anderen Wacker-Werksgruppen zugeschaltet. Des Weiteren ging Lange auf die typischen Inhalte von Altersteilzeitverträgen ein.

Eine Premiere hat Lange auch bei seinem Vortrag bei 3M Anfang Juli erlebt: „Zugeschaltet waren über 50 Teilnehmer aus allen 3M-Werksgruppen, also Neuss, Seefeld, Kempten, Gendorf“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Thematisch gab es Informationen zu Kurzarbeit, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. „Die Teilnehmer waren positiv überrascht, dass die Veranstaltung über MS Teams so problemlos verlief, und hoben die Mute-Disziplin hervor.“ Für das vierte Quartal ist eine weitere Veranstaltung geplant.

„Die Online-Formate werden wir weiterentwickeln und langfristig im Portfolio des VAA-Servicepakets behalten.“

- Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer, VAA


Langes Kollege aus dem Juristischen Service Hinnerk Wolff hat ebenfalls einige Online-Veranstaltungen in VAA-Werksgruppen durchgeführt. So fanden im April und im Juni virtuelle Fragestunden bei Heraeus statt, in denen Wolff den jeweils rund 25 Teilnehmern gemeinsam mit den VAA-Betriebsräten wichtige Informationen zur Kurzarbeit und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten rund um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vermitteln konnte. Gemeinsam mit der VAA-Werksgruppe in der Chemischen Fabrik Budenheim wurde zudem Ende Juni eine Online-Veranstaltung angeboten, bei der Wolff viele Teilnehmerfragen – u. a. zu Kurzarbeit, Homeoffice und Quarantäne – beantworten konnte.

Die Möglichkeit, Betriebsrats- und Sprecherausschusssitzungen im virtuellen Format durchzuführen, stand bei anderen Veranstaltungen auf der Agenda. In diesem Punkt hatten das Betriebsverfassungs- und das Sprecherausschussgesetz bislang jeweils die physische Anwesenheit der Mitglieder vorgesehen. „Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Gesetze nun dahingehend modifiziert, dass auch virtuelle Sitzungen erlaubt sind – zumindest bis Januar nächsten Jahres“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch. Dies gelte im Übrigen auch für Betriebsversammlungen und Versammlungen der leitenden Angestellten. Kronisch hat Online Seminare u. a. bei der Werksgruppe B. Braun Melsungen und auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Werksgruppen Clariant Rhein-Main und Clariant Süd durchgeführt.

Aus Sicht von Glinke haben Veranstaltungen wie in Burghausen, Hanau oder Marl Zukunft: „Unsere Mitglieder sind interessiert und engagiert“, so der VAA-Geschäftsführer. „Die Teilnehmer finden es klasse, dass der VAA auch auf diesem Weg für sie da ist.“ Ähnlich waren die Erfahrungen der anderen VAA-Juristen aus der Geschäftsstelle Köln und dem Büro Berlin. „Wir unterstützen unsere Communitys und können dabei auch auf ihre speziellen Wünsche eingehen, was Vortragsthemen und Veranstaltungsformate angeht“, bestätigt Lange. Schon jetzt stehe fest, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch: „Diese Formate werden wir weiterentwickeln und langfristig im Portfolio des VAA-Servicepakets behalten, unabhängig von den weiteren Auswirkungen der Pandemie.“ Im September und Oktober bietet der VAA drei Exklusiv-Online-Seminare für Sprecherausschussmitglieder an.
Weitere Information dazu gibt es auf fki-online.de

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