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VCI setzt „Notfallplattform Corona“ für Impfzubehör auf

Freigabe vom Bundeskartellamt für Beteiligung des Pharmagroßhandels

29.03.2021 - Das Impfen der Bevölkerung soll nicht daran scheitern, dass Spritzen, Kanülen oder Kochsalzlösungen fehlen.

Deshalb hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in den letzten Wochen mit technischer Unterstützung durch Boston Consulting Digital Ventures unter Hochdruck daran gearbeitet, eine Online-Plattform als Vorsorgemaßnahme aufzubauen. Sie ist jetzt voll in Betrieb. Das Bundeskartellamt hat heute als letzten Schritt die Freigabe für die Beteiligung des Pharmagroßhandels auf der „VCI-Notfallplattform Corona“ gegeben.

Ziel der Plattform ist es, die Versorgung der Impfzentren in den Bundesländern für dieses Zubehör sicherzustellen und die Logistik für die Auslieferung der Covid-19-Impfstoffe über den pharmazeutischen Großhandel an die Arztpraxen zu unterstützen. „Wir danken dem Bundeskartellamt für die unbürokratische Zusammenarbeit, die in dieser Zeit so dringend gefordert ist, um Corona einzudämmen“, sagte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup.

Die Plattform, zu der ausschließlich Impfstoffhersteller, Anbieter von Impfzubehör, der Pharmagroßhandel, die Bundesländer sowie das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter der Bundesregierung Zugang haben, schafft Transparenz für Angebot und Nachfrage von Impfzubehör. Sie trägt so dazu bei, temporäre Verknappungen zu vermeiden. Gemeinsam mit seinen Fachverbänden stellt der VCI auf der Plattform die vielfältigen Angebote und Informationen der Branche für einen reibungslosen Impfablauf zur Verfügung.

Das Mandat für die „Notfallplattform Corona“ hat der VCI im Rahmen des Impfgipfels Anfang Februar erhalten. Grundlage für den Auftrag der Bundeskanzlerin war die erfolgreiche Hilfe im letzten Jahr bei der Notversorgung mit Desinfektionsmitteln. Große Entrup: „Wie schon bei unserem ersten Hilfsprojekt für Desinfektionsmittel war sofort klar, dass wir auch hier wieder pragmatisch und zügig unterstützen werden. Zeitlich begrenzt und pro bono. Dafür liegen jetzt alle Genehmigungen des Kartellamtes vor.“

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