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Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Lobbyregistergesetz: Wenn, dann richtig

29.10.2020 - Die „Allianz für Lobbytransparenz“ fordert die Koalitionspartner auf, sich beim Lobbyregister nicht mit einer Proforma-Lösung zufrieden zu geben: Ein wirklich gutes Lobbyregistergesetz muss einen legislativen Fußabdruck enthalten.

Auch die vorgesehenen Ausnahmen untergraben das Ziel des Gesetzentwurfs. Denn nur mit einer konsequenten und umfassenden Lösung wird volle Transparenz erreicht – und damit das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess tatsächlich gestärkt. Beide Aspekte werden bislang noch nicht berücksichtigt.

Legislativer Fußabdruck
Ohne einen legislativen Fußabdruck bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig im Dunkeln – das Register wäre eine inhaltsleere Liste. Für echte Nachvollziehbarkeit der Lobbyarbeit muss die Genese eines Gesetzes in der Gesetzesbegründung dokumentiert werden. Es muss klar sein, inwiefern Interessenvertreterinnen und -vertreter an der Vorbereitung der Referenten- und Gesetzentwürfe beteiligt waren. Die während der Gesetzesvorbereitung eingeholten Gutachten und Ergebnisse von Beratungsgremien sowie sonstige Stellungnahmen müssen in dieser Begründung dargelegt und in der ersten Lesung im Bundestag debattiert werden.

Keine Ausnahmen
Das Lobbyregistergesetz muss einen gleichberechtigten Zugang zum politischen Entscheidungsprozess für alle Interessenvertreterinnen und -vertreter schaffen. Umfassende Ausnahmen für einzelne Gruppen widersprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Allianz sieht für die Berücksichtigung derzeit ausgenommener Gruppen keine verfassungsrechtlichen Hürden. Auf europäischer Ebene bestehen solche Ausnahmen nicht. Was in Brüssel gilt, sollte auch in Berlin gelten.

Die Allianz fordert die Koalitionspartner auf, auch die weiteren gemeinsamen Forderungen zu berücksichtigen. Dazu gehört die Einführung eines echten Online-Konsultationsverfahrens sowie eines einheitlichen, für alle Interessenvertreterinnen und -vertreter verbindlichen Verhaltenskodex.