VCI: Energiesammelgesetz enthält wichtige Details für Kraft-Wärme-Kopplung

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat die Verabschiedung des Energiesammelgesetzes durch den Bundesrat begrüßt. VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann ist froh, dass das Gesetz nun Anfang 2019 in Kraft treten kann: „Die Neuregelungen bieten wieder eine Grundlage für Investitionen in die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung. Das ist ein zweifacher Gewinn: sowohl für den Klimaschutz als auch für die Versorgungssicherheit.“

Tillmann erläuterte, dass ohne diese Regelungen neuere Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) unter anderem mit der vollen EEG-Umlage belastet und dadurch als wichtige Säule der Energiewende unwirtschaftlich geworden wären. Quasi in letzter Minute sei mit der Annahme des Gesetzes die Gefahr gebannt worden, dass Unternehmen geplante Investitionen einschränken oder sogar ganz absagen.

Zudem sei die Verlängerung des KWK-Gesetzes bis 2025 sehr zu begrüßen. Tillmann sagte: „Das Energiesammelgesetz ist ein Beispiel dafür, dass gute Politik sinnvolle Investitionen ermöglichen kann.“ Das Gesetz enthalte außerdem eine Neuregelung des Begriffs „KWK-Anlage“, ohne die bereits eingereichte Förderanträge nicht bearbeitet werden können.

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