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VdTÜV: Mängelstatistik zu überwachungsbedürftigen Anlagen

06.06.2016 -

Deutschland hat insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau bei technischen Anlagen. Das geht aus dem Anlagensicherheits-Report hervor, der vom Verband der TÜV (VdTÜV) in Berlin veröffentlicht wurde.
Der Report ist eine statistische Auswertung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch die dafür zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Jahr 2015. Überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen).
Druckanlagen haben ein sehr hohes Gefahrenpotential für die Bevölkerung. Nicht zuletzt ist die Gründung des ersten TÜV vor 150 Jahren eine Konsequenz aus verheerenden Dampfkesselexplosionen. Heute herrscht hier – nicht zuletzt aufgrund der regelmäßigen Prüfungen durch die unabhängigen ZÜS – ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Bei rund einem Fünftel (21 %) aller Druckbehälter und Dampfkesselanlagen wurden Mängel bei der Prüfung festgestellt, die aber überwiegend als geringfügig eingestuft wurden. Insgesamt waren 78,9 % aller 342.779 geprüften Druckanlagen mängelfrei, 16,9 % wiesen leichte und 4,1 % erhebliche Mängel auf. Von den 19.578 geprüften Dampfkesseln waren 76 % mängelfrei, an 19,6 % stellten die Prüfer leichte und an 4,3 % erhebliche Mängel fest.
Auch Anlagen von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen), z.B. Lager oder Abfüllanlagen für entzündliche Stoffe, müssen vor der Inbetriebnahme geprüft und danach während des Betriebs in regelmäßigen Abständen von einer ZÜS überwacht werden. Im Jahr 2015 waren 80,3 % aller 15.450 geprüften Lageranlagen (z.B. für Treibstoffe) mängelfrei, 12,6 % wiesen leichte und 7,1 % erhebliche Mängel auf. Ähnlich sieht das Ergebnis bei den 5254 geprüften Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen aus: 62,5 % waren mängelfrei, 31 % hatten geringfügige Mängel und 6,4 % erhebliche Mängel.
Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die Sicherheit und muss regelmäßig eine unabhängige zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der technischen Prüfung beauftragen. Die dafür notwendigen Regeln werden vom Staat erlassen, der auch die Aufsicht über die Überwachungsstellen ausübt.

Kontakt

VdTÜV Verband der TÜV e. V.

Friedrichstr. 136
10117 Berlin

+49 30 760095-400

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