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VCI: Entwurf zum Sorgfaltspflichtengesetz bildet zugesagte Inhalte nicht ab

03.03.2021 - Anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs für ein nationales Lieferkettengesetz erneuert die Chemie-Branche ihre Kritik an den Inhalten des Entwurfs.

Das Ziel, Menschenrechte zu stärken, hat für die chemisch-pharmazeutische Industrie eine hohe Priorität. Aus Sicht von Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wird ein nationaler Alleingang diesem Ziel allerdings nicht gerecht. Außerdem sind Probleme in der Anwendung des Gesetzes vorprogrammiert, wenn im parlamentarischen Verfahren nicht nachgebessert wird.

Vor allem drei Punkte sehen BAVC und VCI kritisch:
Mit der Frage, was „angemessenes“ Unternehmenshandeln ist, lässt der aktuelle Entwurf die Unternehmen im Unklaren. Solche unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen dafür, dass Unternehmen nicht absehen können, was konkret im Einzelfall von ihnen erwartet wird. Vor dem Hintergrund des umfangreichen Bußgeldkatalogs muss die Angemessenheit zumindest mit Leitlinien klar umgrenzt werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, inwieweit Unternehmen überhaupt Einfluss nehmen können.

Obwohl eine zivilrechtliche Haftung nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollte, könnte diese trotzdem „durch die Hintertür“ eingeführt werden. Hier muss der Text geschärft werden. Juristische Winkelzüge dürfen nicht genutzt werden, um die Unternehmen doch einer weltweiten Klageindustrie auszusetzen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes muss auf die Zulieferer des Unternehmens begrenzt sein. Aktuell sieht der Entwurf jedoch vor, auch das Handeln des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich zu erfassen. Das ist ein Widerspruch in sich und kommt einer exzessiven Ausweitung des Anwendungsbereichs gleich. Zudem würden die personellen Ressourcen der zuständigen Kontrollbehörden damit an der falschen Stelle eingesetzt – und an wichtigen Stellen fehlen.

BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller: „Die Widersprüche im Gesetzentwurf spiegeln die Komplexität der Lieferketten wider: Bei unbestimmten Anforderungen steigt die Rechtsunsicherheit. Will die Bundesregierung Rechtsunsicherheit vermeiden, steigt der bürokratische Aufwand. Wenn die Bundesregierung dieses Gesetz will, muss es klar formuliert, rechtssicher umsetzbar und mit möglichst wenig zusätzlichen Belastungen verbunden sein. Jetzt liegt es am Parlament, diese Balance sicherzustellen. Aus unserer Sicht wäre eine abgestimmte europäische Initiative nach wie vor der bessere Weg, um Menschenrechte nachhaltig zu stärken.“

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: „Ein derartig tiefgreifender und folgenreicher Eingriff in wirtschaftliche Prozesse muss vor allem eines sein: praxistauglich. Ansonsten ist dem Ziel nicht gedient und am Ende verlieren alle. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand. Leider ist mit dem Entwurf die Chance vertan worden, bewährte Branchenstandards bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Jetzt scheint ein schneller Abschluss wichtiger als zielführende und umsetzbare Lösungen, die dann auch als Blaupause für eine europäische Lösung dienen könnten.“

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