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Korruptionsbekämpfung in der Arzneimittelindustrie funktioniert

28.03.2012 -

Die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) veröffentlichte ihren Jahresbericht. Dieser unabhängige Verein gibt der Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten, Apothekern, Organisationen der Patientenselbsthilfe und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise Regeln und spricht Strafen aus, falls gegen diese verstoßen wird. Die Gründung des Vereins im Jahr 2004 ging auf die Initiative der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland zurück. Zur Motivation der forschenden Pharma-Unternehmen erklärt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Unser Gesundheitswesen wird die Herausforderungen der Zukunft nur bestehen, wenn wir Netzwerke guter Versorgung knüpfen, die Patienten echten Mehrwert bieten. Ärzte, Apotheker, Patienten, Krankenkassen und Industrie werden also noch viel stärker als heute zusammenarbeiten müssen, um moderne und leistungsfähige Versorgungsangebote bereitstellen zu können.
Diese Zusammenarbeit setzt Vertrauen unter allen Beteiligten voraus. Vertrauen wächst vor allem aus der Begegnung, aber es braucht eben auch die Gewissheit, dass im Zweifelsfall Standards der Zusammenarbeit definiert sind und Verstöße sanktioniert werden. Kooperation braucht Vertrauen, klare Regeln und Transparenz. Genau dazu hat die Freiwillige Selbstkontrolle in der Vergangenheit beigetragen."

"Es ist richtig, dass unsere Industrie ihr Verhältnis zu ihren Partnern im Gesundheitswesen freiwillig und eigenverantwortlich regelt. Wir sind eine Branche mit besonderer Verantwortung. Deshalb sind wir bei der Entwicklung der Kodizes von Anfang an über gesetzliche Standards hinausgegangen. Doch sind wir überzeugt, dass eine funktionierende Selbstregulierung allemal besser ist als eine staatliche Reglementierung", so Fischer.  Und Fischer weiter: "Die jüngst beschlossene Verschärfung des Sanktionssystems der FSA zeigt, wie ernst es der Branche mit der Korruptionsbekämpfung ist. Transparenz ist dabei oberstes Prinzip. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass künftig bei allen begründeten Beanstandungen neben der Verhängung einer Strafe auch der Name des betroffenen Mitglieds veröffentlicht wird. Darüber hinaus wurden die Höchststrafen, die die beiden Spruchkörper des FSA aussprechen können, erheblich angehoben (1. Instanz von EUR 50.000,00 auf € 200.000,00; 2. Instanz von € 250.0000,00 auf € 400.000,00).