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EU-Kartellverfahren gegen Johnson & Johnson und Novartis

24.10.2011 -

Die EU-Kommission verdächtigt Johnson & Johnson und Novartis unlauterer Geschäftspraktiken. Die obersten Wettbewerbshüter Europas hätten daher ein Kartellverfahren gegen beide Unternehmen eröffnet, teilte die EU-Behörde mit. Der Vorwurf lautet, dass Johnson & Johnson an Novartis Geld gezahlt hat, damit die Firma ihr Nachahmerprodukt des Schmerzmittels Fentanyl in den Niederlanden zeitverzögert auf den Markt brachte. Die EU-Experten nehmen nun die Verträge zwischen den Amerikanern und den auf Nachahmermedikamente (Generika) spezialisierten Niederlassungen von Novartis unter die Lupe. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht den Firmen eine Kartellstrafe von bis zu 10 % ihres Jahresumsatzes. Preisabsprachen oder Vereinbarungen zur Aufteilung von Märkten sind in der EU verboten. Eine Frist für die Entscheidung gibt es nicht.

Die EU-Kommission betonte, dass die Einleitung des Verfahrens noch nichts über das Ergebnis und die Schuld der Unternehmen aussage. Allerdings haben die Kartellwächter seit längerem die Geschäftspraktiken der Pharmabranche im Visier. Es komme häufig vor, dass die Hersteller von Originalpräparaten teuer dafür bezahlten, dass Generika zeitverzögert auf den Markt kämen, schrieb die Behörde. Ein solches Vorgehen schade dem Verbraucher und dem Gesundheitssektor und werde daher intensiv verfolgt.