Chemie & Life Sciences

Hindernisse beim Export nach China

Lizenzen und strenge Formalien erschweren den Vertrieb von Chemikalien nach China

13.05.2014 - Welcher Chemikalienvertrieb kennt nicht die Erleichterung, wenn nach einem langwierigen Bestellprozess endlich die Ware im Container und dieser aufs Schiff verladen ist.

Aber darf man sich zu diesem Zeitpunkt schon darüber freuen, dass dem Import nach China nichts mehr im Wege steht? Immer öfter ist es nicht so einfach wie gedacht, die Ware einwandfrei beim Zoll in China abzuwickeln. Insbesondere chinesische Zöllner prüfen verstärkt die Einhaltung von Formalien bei Sicherheitsdatenblättern und Etiketten bei der Einfuhr von Chemikalien. Schon kleine formelle Fehler können zu erheblichen Lieferverzögerungen oder gar einem (vorübergehenden) Einfuhrstopp führen.


Wer darauf hofft, dass sich in China nur eine Behörde mit gefährlichen Chemikalien beschäftigt, wird enttäuscht. Insgesamt 16 Behörden setzen sich landesweit mit dieser Problematik auseinander. Ein einfaches chemisches Produkt, wie z. B. ein Lack, kann aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften und Einsatzbereiche somit in die Zuständigkeit mehrerer Behörden fallen.


Notwendige Lizenzen
Bevor eine in China niedergelassene Firma mit chemischen Produkten (Stoffe und Gemische) beliefert werden kann, sollte herausgefunden werden, welche Lizenzen die Niederlassung dazu benötigt und bei welcher Behörde diese beantragt werden müssen. Diese Recherche kann sich bereits aufwändig gestalten. Obwohl manche Informationen online verfügbar sind, können andere in der Regel nur über direkte Behördenanfragen in Erfahrung gebracht werden. Eine erste Orientierung bietet die Zolltarifnummer oder eine Beschreibung des Produktes. Dennoch ist für eine hohe Sicherheit eine tiefergehende Prüfung zu empfehlen.


Gefährliche oder neue Substanzen?
Nach Klärung und Erlangung der notwendigen Lizenzen muss anschließend jedes einzelne Produkt betrachtet werden. Alle im Gemisch (Produkt) enthaltenen Stoffe müssen im Existing Chemical Substance Inventory aufgeführt sein. Inhaltsstoffe, die dort nicht gelistet sind, müssen vor dem Import als Neustoffe in einem aufwändigen Verfahren - „New Chemical Substance Notification" - angemeldet werden und das bereits ab einer Menge von 10 kg pro Jahr.
Vorausgesetzt, alle Stoffe sind im Existing Chemical Substance Inventory gelistet, muss die nächste Prüfung erfolgen. Über das Inventory of Hazardous Chemicals ist festzustellen, ob das Produkt gefährliche Stoffe enthält. Dieses Gefahrstoffverzeichnis führt auch einige spezielle Gemische auf. In dem Fall, dass das Produkt einen Stoff oder ein Gemisch aus diesem Gefahrstoffverzeichnis enthält, muss eine Produktregistrierung erfolgen. Dabei sind Angaben zu den Inhaltsstoffen sowie zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Produktes zu machen. Ähnliche Produkte können unter Umständen als Produktgruppe registriert werden. Die Produktregistrierung ist gefordert, unabhängig davon, ob das Produkt selbst als gefährlich eingestuft ist oder nicht, und welche Mengen importiert werden.
Eine sorgfältige Recherche über die spezifischen Anforderungen und einzureichenden Informationen ist also die Voraussetzung für den Handel mit China. Hohe Kosten entstehen in der Regel nur bei der Neustoffanmeldung. Anders als bei der europäischen Stoff-Registrierung unter REACh ist in China bei dieser Stoff-Notifizierung kein OSOR-Prinzip (one substance - one registration) vorgesehen.


Einstufung der Gefahren
Die gute Nachricht zuerst: China hat alle GHS-Kriterien zur Einstufung einer Chemikalie so übernommen, wie dies im UN-GHS vorgesehen ist. Somit werden die Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien wie Acute Tox. 1 oder Flam. Liqu. 2 auf Basis der gleichen Kriterien (Toxizitäts- und Flammpunktgrenzen) ermittelt.
Einen Haken gibt es jedoch: Das chinesische Chemikalienrecht akzeptiert nur Studien zu physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften, die in chinesischen Laboren durchgeführt wurden. Aufgrund eigener chinesischer Standards, die nicht immer den OECD-Methoden entsprechen, entsteht ein unnötiges Wiederholen von Tierversuchen, was zu unterschiedlichen Ergebnissen und somit auch zu abweichenden Einstufungen eines Stoffes führen kann.
Viel wesentlicher ist aber, dass China, im Gegensatz zu Europa, alle GHS-Gefahrenkategorien übernommen hat. So finden z. B. im Bereich der akuten Toxizität und bei den brennbaren Flüssigkeiten auch die Kategorien Acute Tox. 5 und Flam. Liqu. 4 Anwendung.
Ein Stoff kann demzufolge nach Laborprüfungen in Europa mit Acute Tox. 3 und gleichzeitig in China, nach einer dort durchgeführten toxikologische Studie, mit Acute Tox. 4 eingestuft werden. Bei Verwendung dieses Stoffes in einem Gemisch ist dann zwar die Methodik zur Berechnung der akuten Toxizität für das Gemisch in Europa und China identisch. Die sich daraus ergebende Einstufung des Gemisches kann allerdings aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsdaten (LD50 Werte) erneut variieren.


Der letzte Schritt
Nach Klärung aller Lizenzen, Notifizierungen und Registrierungen bleibt „nur noch" die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes. Auch hier wurden die GHS-Vorgaben des Anhangs 4 übernommen. Möchte man die Unterschiede im Vergleich zu einem europäischen Sicherheitsdatenblatt sehen, sollte das Hauptaugenmerk auf den Abschnitten 2 und 3 liegen. Die Gefahren des Produktes sind v. a. in Abschnitt 2 darzustellen und über die H- und P-Sätze hinaus ausführlich zu beschreiben. In Abschnitt 3 hingegen werden im Sinne des GHS lediglich die gefährlichen Stoffe namentlich erwähnt, ohne die jeweilige Einstufung. Diese Angaben müssen allerdings in einem europäischen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sein, um die Gefahrenkommunikation zu fördern und eine Gemisch-Einstufung nachvollziehen zu können. Erste Erfahrungen zeigen, dass chinesische Behörden diese zusätzlichen Informationen in Abschnitt 3 nicht beanstanden, wenn europäische Firmen diese in einem chinesischen Sicherheitsdatenblatt mit angeben. Weiterhin sind die Abschnitte 8 und 15 auf die chinesische Gesetzgebung abzustimmen.


Fazit
Formell sind die Anforderungen an den Import von chemischen Produkten nach China durch die letzten Gesetzesänderungen deutlich komplexer und höher geworden. Daher werden es ausländische Niederlassungen in China schwer haben, ohne Hilfe von Experten rechtskonform zu importieren. Das chinesische Chemikalienrecht ist aber noch vergleichsweise jung, und viele Prozesse, die zwar auf dem Papier oder in Standards existieren, werden noch nicht von allen Beteiligten gelebt. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viele europäische Firmen ihre Waren noch ohne Probleme nach China liefern können. Es ist jedoch zu erwarten, dass die chinesischen Behörden auch beim Vollzug der neuen gesetzlichen Regelungen in absehbarer Zeit nachziehen werden. Wer in Zukunft Nachteile und Verzögerungen bei der Lieferung nach China vermeiden möchte, sollte rechtzeitig damit beginnen, sich mit den Anforderungen und Umsetzungsfragen auseinanderzusetzen.

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