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Bayer: Patentabkommen zu Antibabypille in USA genehmigt

09.10.2012 -

Die US-Kartellwächter haben ein Patentabkommen von Bayer zu dessen Antibabypille Yasmin unbeanstandet durchgewinkt. Die amerikanischen Wettbewerbshüter hatten die Vereinbarung von Bayer mit der US-Firma Barr zu billigeren Yasmin-Kopien aus dem Jahre 2008 unter die Lupe genommen. Mit dem Abkommen hatten Bayer und die inzwischen zum israelischen Teva -Konzern gehörende Gesellschaft damals einen jahrelangen Patentstreit um Nachahmer der Pille beigelegt. "Die Untersuchung ist abgeschlossen", erklärte die Federal Trade Commission (FTC) nun in einem Brief, der auf ihrer Webseite veröffentlicht wurde. Derzeit seien keine weiteren Schritte notwendig.

Die FTC war in den vergangenen Jahren mit unterschiedlichem Erfolg gegen Pharmaunternehmen vorgegangen, die Abkommen schlossen, wodurch kostengünstigere Nachahmer-Präparate nur mit Verzögerung auf den US-Markt kamen. Üblicherweise klagen die Hersteller von Originalpräparaten gegen Generikafirmen auf Patentverletzung. Häufig legen sie ihren Patentstreit in Vergleichen mit den Produzenten der Kopien bei, die mit ihren Nachahmern dann erst später auf den Markt kommen. Solche "pay-for-delay"-Verträge sind Wettbewerbsbehörden ein Dorn im Auge.

Bayer hatte sich mit Barr erst nach einem drei Jahre währenden Patentstreit verglichen. Das vor vier Jahren erzielte Abkommen sieht unter anderem vor, dass Bayer an den Umsätzen der Teva-Tochter mit ihrer Yasmin-Kopie beteiligt wird. Bayer gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Antibaby-Pillen.