News

GSK klagt gegen Roche wegen Patentverletzungen

13.11.2009 -

Glaxsmithkline (GSK) hat die nächste Runde im Cabilly-Rechtsstreit eingeläutet: Das Unternehmen hat in den USA am Bezirksgericht des Southern District of Florida gegen die Roche-Tochter Genentech und das medizinische Zentrum City of Hope eine Patentrechtsklage eingereicht. Die Klage bezieht sich auf das Cabilly II-Verfahren zur Produktion von Antikörpern, teilte das GSK-Partnerunternehmen, die dänische Genmab A/S, mit. Glaxosmithkline und Genmab wollen, dass das Patent für Cabilly II für ungültig und nicht durchsetzbar erklärt wird. Außerdem soll vom Gericht festgestellt werden, dass der in der Partnerschaft Glaxosmithkline/Genmab hergestellte Antikörper Arzerra (ofatumumab) das Cabilly-Patent nicht verletzt. Ende Februar 2009 hat das US-Patentamt das Patent für die Cabilly-Methode geschützt und damit dem jahrelangen Patentrechtsstreit mit dem US-Biotechunternehmen Medimmune ein vorläufiges Ende gesetzt. Die US-Patentbehörde habe ein „Notice of Intent to Issue a Reexamination Certificate" (NIRC) ausgestellt, hieß es damals. Der damit verbundene Schutz der Patentierbarkeit der Cabilly-Methode sei endgültig und nicht anfechtbar. Das Cabilly-Patent bezieht sich auf Methoden zur Herstellung von Antikörpern und Antikörper-Teilen auf der Basis rekombinanter DNA-Technologie sowie auf die rekombinanten Zellen und DNA, die dazu eingesetzt werden. Genentech nutze diese Technologie zur Herstellung zahlreicher eigener Produkte und habe auch Lizenzabkommen mit einer Anzahl von Unternehmen abgeschlossen, hieß es weiter.