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Merck gewinnt Namensstreit in Großbritannien

Gericht verbietet Merck & Co.-Tochter MSD die Verwendung des Namens Merck ohne Zusatz

15.01.2016 -

Merck hat im englischen Rechtssystem nach fast dreijähriger Prozesslaufzeit gegen das US-Unternehmen Merck Sharp & Dohme (MSD) ein positives Urteil bezüglich der Verwendung des Namens „Merck“ errungen.

Der High Court of Justice (of England and Wales) urteilte zu Gunsten von Merck, indem es in der alleinigen Verwendung des Namens „Merck“ als Handelsmarke oder Unternehmensname in Großbritannien seitens MSD eine Vertragsverletzung gegenüber Merck sah. Diese Entscheidung bezieht sich auf Druckerzeugnisse wie auch digitale Medien. Hintergrund ist eine zwischen Merck und MSD 1955 geschlossene und 1970 aktualisierte Vereinbarung, gemäß derer Merck die Rechte am Namen und der Marke Merck weltweit bis auf die USA und Kanada hält.

„Unser Ziel ist, den in der jetzigen Vereinbarung festgeschriebenen Status Quo zu schützen“, sagte Friederike Rotsch, Leiterin Group Legal & Compliance bei Merck. "Daher freuen wir uns, dass der englische Gerichtshof unserer Auffassung folgt, dass die Verwendung unseres Namens und unserer Marke durch MSD in unseren Territorien über die Grenzen hinausgeht, die vertraglich festgelegt sind.“

Merck hat seine Markenidentität im vergangenen Jahr von Grund auf überarbeitet. Ziel dabei war, die Entwicklung der letzten Jahre hin zum Wissenschafts- und Technologiekonzern mit drei starken Geschäften – Healthcare, Life Science und Performance Materials – auch im Außenauftritt zu verankern und darüber hinaus eine klare Erkennbarkeit bei Patienten, Kunden und Investoren über die verschiedenen Branchen und Regionen hinweg sicherzustellen.