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Novartis muss im Streit um Augenmittel Klage überarbeiten

27.08.2013 -

Rückschlag für Novartis: Im richtungweisenden Rechtsstreit zwischen dem Pharmariesen und der Kölner Arzneimittelfirma Aposan um das Umfüllen einer teuren Augenarznei muss Novartis seine Klage überarbeiten. Der Schweizer Konzern sei vom Landgereicht Hamburg per Hinweisbeschluss aufgefordert worden, seine Klage abzuändern und die europäische Rechtssprechung einzubeziehen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. In der aktuellen Form sei der Antrag von Novartis unbegründet. Das Landgericht Hamburg setzte für den 8. Oktober einen weiteren Verhandlungstermin an.

In dem Streit geht es darum, ob eine Tochterfirma von Aposan das teure Augenmittel Lucentis von Novartis in kleinere, bedarfsgerechte Fertigspritzen umfüllen und vertreiben darf. Für den Baseler Konzern steht wirtschaftlich viel auf dem Spiel. Novartis erwirtschaftete mit Lucentis 2012 weltweite Umsätze von 2,4 Mrd. US-$. Die Flüssigarznei wird zur Bekämpfung der altersbedingten Netzhautdegeneration - im Fachjargon AMD genannt - eingesetzt.

Lucentis kostet pro Flasche etwa 1.200,00 € - Aposan füllt das Präparat in günstigere, kleine Einwegspritzen um, die dann nur etwa 600 € kosten. Bei Verabreichung der teuren Novartis-Originalarzei müssen Ärzte nach Aufziehen der Spritze einen großen Teil der Flasche mit dem Wirkstoff wegwerfen. Der Gerichtsstreit wird daher auch von den Krankenkassen genau verfolgt.

"Wir können jetzt so weitermachen wie bisher auch", sagte Clemens Künzer, Geschäftsführer und Gründer von Aposan zu dem Beschluss. Novartis erklärte, das Gericht habe dem Konzern die Möglichkeit gegeben, zu einzelnen Aspekten ergänzend vorzutragen. Um die grundsätzliche Frage zu klären, ob für das Umfüllen eine eigene Zulassung erforderlich ist, hatte sich das Landgericht bereits an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser entschied im April, dass dies erlaubt sei, wenn der Wirkstoff beim Umfüllen nicht verändert wird und das Umfüllen nur auf Rezept geschieht. Ob Aposan diese Voraussetzungen erfüllt, muss das Hamburger Landgericht klären.