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VCI sieht beim Planungssicherstellungsgesetz Risiken in der Umsetzung

30.04.2020 - Genehmigungsverfahren müssen zügig abgewickelt werden.

Gerade in Corona-Zeiten ist die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren für die Industrie extrem wichtig. Deshalb begrüßt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung des Themas mit dem Kabinettsbeschluss zu einem Planungssicherstellungsgesetz zeitnah annimmt. Allerdings sieht VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup erhebliche Mängel: „Das Thema ist hoch relevant, der gewählte digitale Ansatz richtig, aber die Umsetzung gefährlich. Angesichts der Tragweite des Vorhabens und unserer konstruktiven Vorschläge im Rahmen der Anhörung bleibt das Vorgehen des Bundesumweltministeriums für uns völlig unverständlich und nicht akzeptabel.“

Besorgt ist die chemisch-pharmazeutische Industrie vor allem wegen der Online-Beteiligungsverfahren. Große Entrup: „Antragsunterlagen sind gespickt mit firmenspezifischem Know-how und Betriebsgeheimnissen. Wenn die prüfenden Behörden sämtliche eingereichten Dokumente ausnahmslos ins Internet stellen, wäre das eine sehr fragwürdige Form internationaler Wirtschaftshilfe.“

Hintergrund für diese Ablehnung durch den VCI ist, dass zwischen Behörden und Industrie kein Konsens herrscht, welche Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis anerkannt werden. Dies führt bereits heute zu Verzögerungen bei bestehenden Verfahren, gibt der Chemieverband zu bedenken. Der jetzt geplante Umfang der Veröffentlichung widerspreche außerdem der Intention des Gesetzgebers, ihn auf die jeweils betroffene Öffentlichkeit zu begrenzen, kritisiert Große Entrup. „Uns ist schleierhaft, wie die Behörden den Zugang lediglich auf die betroffene Öffentlichkeit einschränken wollen.“ Ein weltweit unkontrollierter Zugang zu den Antragsunterlagen würde firmeneigenes Know-how frei verfügbar machen und zudem Sicherheitsrisiken, beispielsweise durch Sabotageangriffe, auslösen.

Zudem sei unklar, wie die Behörden nach der Anhörungsfrist die zwingende Löschung aus dem Internet gewährleisten können. Ferner seien auch zahlreiche IT-Fragen, wie der Dokumentenschutz, nicht beantwortet.