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DIB: Fakten zu Genom-Editing

03.07.2018 -

Zu den heutigen Aussagen über Genom-Editing in der Pressemeldung der 22 Umwelt- und Verbraucherverbände sagt der Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), Ricardo Gent: „Eine Bewertung von Genom-Editing sollte auf naturwissenschaftlichen Einzelfallentscheidungen beruhen und nicht pauschal getroffen werden. Eine pauschale Einordnung als Gentechnik ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt und würde die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Innovationsstandorte beeinträchtigen.“

Genom-Editing ist eine der größten methodischen Innovationen in der Molekularbiologie seit mehr als 20 Jahren und von großer Bedeutung für die Life-Science-Industrie. Genom-Editing umfasst ein Bündel an molekularbiologischen Methoden, mit denen einzelne DNA-Bausteine punktgenau und so präzise wie noch nie bearbeitet werden können. Gene können ein- und ausgeschaltet, repariert oder eingefügt werden. Die Techniken sind im Vergleich zu herkömmlichen Methoden unkomplizierter, zeitsparend und kostengünstig und finden bereits weltweit Anwendung in der molekulargenetischen Forschung, Biotechnologie und Biomedizin. Ziel ist insbesondere die Behandlung von Erbkrankheiten wie Mukoviszidose, die selektive Eliminierung antibiotika-resistenter Keime sowie die Züchtung klimaresistenterer und nährstoffreicherer Pflanzen.

Genom-Editing ist nicht pauschal Gentechnik
Der europäische Gerichtshof befasst sich zurzeit mit der rechtlichen Einordnung der Methoden des Genom-Editing. Kernfragen sind dabei, ob diese unter das Gentechnikrecht fallen oder ob die im Gesetz verankerte Mutagenese-Ausnahme greift. Genom-Editing wird auch als gezielte Mutagenese bezeichnet und kann beispielsweise in der Pflanzenzüchtung dieselben Veränderungen hervorrufen wie traditionelle Züchtungsverfahren oder natürliche Mutationen. Es besteht kein wissenschaftlicher Grund, dass sich Pflanzen nur aufgrund der verwendeten Methode anders verhalten als ihre konventionellen Referenzen. Folgerichtig kommen unter anderem die Expertenarbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten sowie die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit zu dem Ergebnis, dass einige Methoden zu einem gentechnisch veränderten Organismus, kurz GVO, führen und andere nicht.

Chancen nutzen – Risiken offen diskutieren
Genom-Editing sollte von großen und kleinen Unternehmen der Life-Science-Industrie genutzt werden können. Für die forschungsintensiven Produkte und Verfahren ist es wichtig, dass sie nicht nur in Deutschland entwickelt werden, sondern hier auch schnell zur Anwendung gelangen, zum Beispiel in der Bioökonomie und in der Medizin. Durch pauschale und naturwissenschaftlich unbegründete Ablehnung schadet man gleichzeitig der medizinischen und industriellen Biotechnologie.

Die DIB setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung einen öffentlichen BioDialog zu Genom-Editing organisiert, der Chancen und eventuelle Risiken sowie ethische Fragen mit Politik und Gesellschaft diskutiert.