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KFT Chemieservice informiert: Registrierungsfrist für Altstoffe läuft ab

22.02.2017 -

REACH 2017: Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass die letzte Vorregistrierungsfrist für Phase-in-Stoffe im Tonnageband von einer bis hundert Tonnen zum 31. Mai 2017 abläuft. „Eine fristgerechte Vorregistrierung aller Stoffe, für welche die Herstellung oder der Import bereits durchgeführt oder geplant wird, ist für viele Unternehmen überlebenswichtig, da ansonsten möglicherweise ein Lieferstopp für mehrere Monate droht“, erläutert Karl-Franz Torges, Geschäftsführer von KFT Chemieservice. Und noch wichtiger: Bis zu diesem Datum ist die Vermarktungsfähigkeit des Stoffs in jedem Fall gegeben.

Versäumt ein Unternehmen wiederum die Vorregistrierungsfrist, kann die Vermarktungsfähigkeit des betreffenden Stoffs nur über eine Anfrage (Inquiry) aufrechterhalten werden. Im Rahmen dieser Anfrage wird die Stoffidentität geprüft. „Allerdings können das Bearbeiten der Voranfrage und die Registrierung mehrere Monate dauern. Und genau hier liegt das Problem: Denn während dieser Zeit darf der Stoff nicht importiert oder hergestellt werden“, betont Torges. Das Unternehmen darf dies erst wieder tun, wenn die Registrierung abgeschlossen ist.   

Die für die Registrierung erforderliche Vorregistrierung ist ein rein formaler Akt. Die dafür notwendigen Formate stellt die ECHA kostenlos zur Verfügung. Gleichwohl hat jeder Hersteller und Importeur die Vorregistrierung seiner Stoffe selbst durchzuführen.

„Wir empfehlen deshalb jedem Unternehmen, rechtzeitig sein Portfolio an Altstoffen zu überprüfen und alle Stoffe im Mengenband kleiner 100 Tonnen vorregistrieren zu lassen. Nur so vermeiden sie mögliche Importverzögerungen und halten Schaden von ihrem Unternehmen fern“, erklärt Torges.    

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